36. Aus der wahren Gottheit des Vaters folgt die wahre Gottheit des Sohnes.
Wenn der Glaube der Kirche aber den Vater als den alleinigen wahren Gott bekannt hat, so tut sie es auch bei Christus. Es ist nicht so, daß sie durch das Bekenntnis der wahren Gottheit Christi den Vater nicht als alleinigen wahren Gott bekennt; und anderseits auch nicht so, daß sie durch das Bekenntnis der alleinigen wahren Gottheit des Vaters dies nicht auch von Christus tut. Dadurch nämlich hat sie Christus als wahren Gott bekannt, daß sie den Vater als den alleinigen wahren Gott bekannt hat. So wie Gott-Vater alleiniger wahrer Gott ist, so bestätigt das auch, daß Christus wahrer Gott ist.
Denn die wesensmäßige Geburt hat dem eingeborenen Gott keine Herabminderung des Wesens aufgeladen; und derjenige, der aus dem für-sich-seienden Gott gemäß dem Wesen der göttlichen Zeugung sein Dasein als Gott gewonnen hat, ist in der Wirklichkeit des Wesens vom alleinigen wahren Gott nicht abtrennbar. Die wesensmäßige Wirklichkeit hat aber ihre Besonderung innegehalten, so daß die wesensmäßige Wirklichkeit (des Vaters) die Wirklichkeit des Geborenen übertrug und der eine Gott nicht einen ihm wesensanderen Gott hervorbrachte. So besteht also das Geheimnis Gottes weder in einer Vereinzelung noch in einer Verschiedenheit. Denn weder wird als zweiter Gott abgesondert, wer aus Gott mit der Eigentümlichkeit seines Wesens das Dasein gewonnen hat; noch bleibt in (zahlenmäßiger) Einheit, dem die Tatsache der Geburt die Vaterschaft zuzusprechen lehrt.
S. 107 Der geborene Gott hat also nicht die Eigentümlichkeit seines Wesens verlassen; und mit wesenseigener Kraft ist er in demjenigen, dessen Wesen er durch die wesensmäßige Geburt in sich besitzt. Denn in ihm ist Gott weder verändert noch gemindert. Wenn die Geburt nämlich etwas Mangelhaftes mitgeteilt hätte, würde es eher demjenigen Wesen Schande aufladen, durch das die Geburt zustande kam, sofern das ihm Entstammende nicht mehr ihm wesensgleich sein würde; und so würde die Änderung nicht denjenigen verschlechtern, der durch die Geburt als neues Wesen Dasein gewonnen hätte, sondern denjenigen, der unvermögend wäre, in der Geburt des Sohnes den Bestand seines Wesens zu erhalten und darum etwas Äußerliches und ihm Wesensfremdes gezeugt hätte.
