57. Der Ungewordene und der Geborene sind nicht wesensanders. Der Sohn ist geboren, aber ohne zeitlichen Anfang.
Die Geburt1 hat also nicht ein unansehnliches Wesen; denn sie ist in der Gestalt Gottes, weil sie aus Gott geboren wird. Wenn man auch die Ungewordenheit eben der Bezeichnung nach als von der Geburt für unterschieden halten sollte, so besteht die Geburt dennoch nicht außerhalb des Wesens der Ungewordenheit, weil sie es nicht von anderswoher genommen hat, daß sie selbständig besteht. Denn wenn sie auch dies nicht erlangt hat, zugleich (mit dem Vater) in den Besitz des S. 135 Ungewordenseins gelangt zu sein, so hat sie doch von dem ungewordenen Gott das Gott-sein empfangen.
Wenn also auch unser Glaube den Anfang der Geburt nicht erfaßt, so bekennt er dennoch das ewige Bestehen des eingeborenen Gottes. Denn sein Wesen erträgt es nicht, von ihm ein Angefangen-haben zu bekennen, dessen Geburt über jegliche Zeit eines Anfangs hinausliegt. Doch von wem der Glaube das immerdauernde und vorzeitliche Sein bekennt, über den ist er dennoch ohne Zweifel hinsichtlich seiner Geburt in einer unzeitlichen Unendlichkeit, von dem bekennt er dennoch den Ursprung aus einer Geburt, die als anfangslos erkennbar ist.
„Ungewordenheit” und „Geburt” sind die Abstracta für „Vater” und „Sohn”. ↩
