48. Festlegung des Sinnes, inwieweit dem Sohn das Handeln zukommt, und inwieweit nicht.
S. 123 Aber, du Widerspruchsgeist, dem Wesen kommt diese Einheit zu, durch sich zu handeln, um nicht von sich aus zu handeln; und so nicht von sich aus zu handeln, um es durch sich zu tun. Erkenne den handelnden Sohn und durch ihn den handelnden Vater! Nicht von sich aus handelt er, da ja das Innesein des Vaters in ihm zu erweisen ist. Durch sich handelt der Sohn, da er gemäß seiner Geburt das Wohlgefällige tut. Mag er schwach sein, weil er nicht von sich aus handelt, wenn er nicht in dem Maße selbst handelt, daß sein Tun wohlgefällig ist. Wirklich mag er aber nicht wesenseins (mit dem Vater) sein, wenn es eben nicht ist, daß er sein Tun und sein wohlgefälliges Tun nicht durch sich wirkt, sondern der in ihm bleibende Vater (ihn) zum Handeln anleitet. So also lehrt der Vater durch sein Bleiben, und der Sohn handelt durch sein Tun nicht von sich aus, und der nicht von sich aus handelnde Sohn wirkt doch selbst, indem er das Wohlgefällige vollzieht. So wird im Handeln die Einheit des Wesens beibehalten: wofern er durch sein Wirken nicht von sich aus wirkt und er selber trotzdem wirkt, obwohl er es nicht von sich aus getan hat.
