71. Deswegen weiß der Vater allein den Tag, weil er ihn nur dem Sohn nicht verschweigt; der Sohn kennt ihn nicht, weil er ihn niemandem offenbart.
Dies aber, daß nach dem Ausspruch des Sohnes allein der Vater (den Tag) kennt, bestätigt vielleicht das Nichtwissen des Sohnes, der sein Nichtwissen ausgesagt hat. Wenn er nicht mit klaren Worten gesagt hätte, der Vater allein besitze das Wissen, dann wäre eine höchst gefährliche Tatsache unserem Erkennen anheimgestellt, damit eben nicht die Meinung aufkomme, er selbst (der Sohn) habe kein Wissen. Da nämlich sein Nichtwissen mehr in einem freien Verfügen über seine verborgene Kenntnis als in einer wesenhaften Unkenntnis besteht, so darf man auch jetzt nicht auf sein damaliges Nichtwissen schließen, weil nämlich allein der Vater Wissen hat. Denn nach unseren früheren Darlegungen1 ist das Wissen Gottes eine Erkenntnis des Sprechens, nicht aber des Erfassens von dem, was er nicht gewußt hat. Deswegen, weil allein der Vater Wissen hat, gilt vom Sohn nicht das Nichtwissen. Denn der Sohn spricht deswegen von seinem Nichtkennen, damit nicht auch andere Wissen gewinnen; und deshalb sagt er, der Vater allein S. 151 besitze das Wissen, damit er nicht auch selber Nichtwissen habe. Wenn es nämlich von Gott heißt, er habe es damals erkannt, daß er von Abraham geliebt werde, da er es dem Abraham nicht vorenthalten hat,2 so muß man auch sagen, der Vater wisse deswegen den Tag, weil er ihn dem Sohn nicht verborgen gehalten hat, da Gott sein Wissen nicht einer plötzlichen Erkenntnis entnimmt, sondern in der (gehörigen) Zeit bekundet.
Wenn also der Sohn wegen des Geheimnisses den Tag deswegen nicht kennt, um ihn zu verschweigen, so muß umgekehrt der Vater als der einzig Wissende erwiesen werden, weil er (ihn) nicht verschweigt.
