12. Christus ist Gott, und zwar Sohn Gottes.
Den Ausdruck für dieses rechtgläubige und pflichtmäßige Bekenntnis hat der Herr in allen seinen Worten so maßvoll gewählt, um nicht der Göttlichkeit durch das Bekenntnis seiner Geburt Schmach antun und nicht durch williges Glaubensbekenntnis dem erhabenen Wesen Anfeindung zuteil werden zu lassen. Er wollte vielmehr als Sohn die schuldige Ehrerbietung bekunden, da er doch sein Dasein dem Urheber schuldete; und das wesensmäßige Hochgefühl sollte das Bewußtsein seines Wesens erweisen, das durch die Geburt als Gott Dasein gewann.
Von hier her nämlich hat jenes Wort seine Berechtigung: „Wer mich gesehen hat, der hat auch den Vater gesehen”, doch auch jenes: „Die Worte, die ich spreche, die spreche ich nicht von mir aus.”1 Sofern er nämlich nicht von sich aus spricht, schuldet er notwendig seine Worte seinem Urheber. Wenn aber durch das Erblicken seiner (Christi) der Vater erblickt wird, so zeigt sich darin das klare Wissen um sein Wesen, das zum Erweis seiner Göttlichkeit nicht als von Gott fremdartig durch die Geburt als Gott Dasein gewonnen hat.
Oder jenes Wort: „Was der Vater mir gegeben hat, das ist größer als alles”2 und wiederum: „Ich und der Vater sind eins.”3 Denn sowohl ist das Geben des Vaters das Bekenntnis der übernommenen Geburt, als auch ist die Tatsache des Eins-seins die Eigentümlichkeit des aus der Geburt gewonnenen Wesens. Oder jenes Wort: „Aber alles Gericht hat er dem Sohn übergeben, S. 242 damit alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren.”4 Denn die Übergabe des Gerichtes verschweigt nicht den Vorgang der Geburt, durch die Gleichstellung in der Ehre wird aber das (gleiche) Wesen festgehalten. Oder jenes Wort: „Ich bin im Vater, und der Vater ist in mir” und wiederum: „Der Vater ist größer als ich.”5 Dadurch, daß sie sich wechselseitig innesind, erkenne man, daß Gottes (des Sohnes) Göttlichkeit Gott (dem Vater) entstamme; damit aber, daß der Vater größer ist, sehe man die Bekundung der Überlegenheit des Vaters ein.
Wie es auch das Wort bezeugt: „Nicht vermag der Sohn von sich aus etwas zu tun, es sei denn, er sehe es den Vater tun; was immer nämlich dieser tut, das tut in gleicher Weise auch der Sohn.”6 Sofern er nicht von sich aus handelt, ist der Vater ihm gemäß der Geburt Urheber für sein Handeln. Da aber alles Tun des Vaters genau so in gleicher Weise auch der Sohn vollzieht, so hat er sein Dasein nicht als andersartiges Wesen denn als Gott, da das Wesen der väterlichen Allmacht in ihm Bestand hat, um alles zu tun, was der Vater tut.
Dies alles ist also gemäß der Einheit des Geistes und gemäß der Eigentümlichkeit des Wesens, die auf Grund der Geburt besteht, so dargelegt worden, daß einerseits der Sohn den Gott seines (empfangenen) Daseins bekundet und anderseits sein empfangenes Dasein das Wissen um sein Wesen nicht verschweigt. Gott-Sohn bekundet Gott als seinen Vater, sofern er aus ihm geboren ist; im übrigen hat er in der Ausstattung durch seine Geburt das Gott-sein als ganzen wesensmäßigen Besitz.
