12. Antwort über die Austheilung der gött- S. a372 lichen Gnade mit Wahrung der Freiheit des Willens.
Paphnutius: Das hätte euch mit Reckt beunruhigt, wenn in jedem Werke oder jeder Lehre nur der Anfang wäre und das Ende, und nicht auch eine gewisse Mitte dazwischen läge. 1 Wie wir also sehen, daß Gott die Gelegenheit des Heiles auf verschiedene Weise biete, so steht es bei uns, den von Gott gebotenen Gelegenheiten eifrig oder nachlässig zu entsprechen. Denn wie das Anerbieten Sache Gottes war, der berief mit der Ansprache: „Geh’ heraus aus deinem Lande!“ — so war der Gehorsam Sache des ausziehenden Abraham; und wie für das Wirken des Gehorchenden gesagt wurde: „Komm in das Land,“ so ist es die Gnade des befehlenden oder versprechenden Gottes, wenn beigefügt wird: „das ich dir zeigen werde.“ Wir müssen jedoch versichert sein, daß wir trotz unermüdlich angestrengter Übung der Tugend keineswegs durch unsern Fleiß und Eifer zur Vollkommenheit gelangen können, und daß die menschliche Thätigkeit nicht hinreiche, durch das Verdienst der Arbeit zu so hohem Lohne der Seligkeit zu gelangen, wenn wir ihn nicht durch die Beihilfe Gottes erreichen, der, unser Herz zu dem leitet, was uns fördert. Daher müssen wir jeden Augenblick mit David im Gebete sagen: 2 „Mache vollkommen meine Schritte auf deinen Wegen, daß nicht wanken meine Tritte,“ und: 3 „Er stellte auf einen Felsen meine Füße und lenkte meine Schritte;“ damit jener unsichtbare Lenker des menschlichen Geistes unsern freien Willen, der zu sehr zu den Lastern hinneigt, entweder aus Unkenntniß des Guten oder durch S. a373 den Reiz der Leidenschaften, eher zum Streben nach der Tugend wenden möge. Das lesen wir durch den Propheten in einem Verse ganz deutlich ausgesprochen: 4 „Gedrängt, gestoßen ward ich zum Falle,“ wodurch die Schwäche des freien Willens bezeichnet wird; „und der Herr stützte mich:“ Das zeigt uns wieder die mit jenem immer verbundene Hilfe des Herrn, durch die er, damit wir in der freien Entscheidung nicht ganz fallen, uns gleichsam mit Darreichung seiner Hände hält und stärkt, wenn er sieht, daß wir wanken. Und wieder: 5 „Wenn ich sprach, es wankt mein Fuß“ — nemlich durch das hinfällige Vermögen der Freiheit — „da half mir, o Herr, dein Erbarmen.“ So verbindet er wieder die Hilfe Gottes mit seiner eigenen Schwäche, indem er gesteht, es sei nicht durch seine Thätigkeit, sondern, durch die Barmherzigkeit Gottes geschehen, daß der Fuß seines Glaubens nicht wankte. Ferner sagt er: 6 „Nach der Menge der Schmerzen in meiner Brust“ — die mir wohl aus meiner Freiheit entstanden — „erfreuten deine Tröstungen meine Seele,“ — die nemlich durch deine Einflößung in mein Herz kamen, mir die Betrachtung der künftigen Güter erschloßen (die du denen bereitet hast, welche für dich sich abmühen) und so nicht nur alle Angst meines Herzens hinwegnahmen, sondern auch die höchste Freudigkeit mir brachten. An anderer Stelle heißt es: 7 „Hätte nicht der Herr mir geholfen, so hätte beinahe meine Seele in der Hölle gewohnt.“ Er gesteht also, daß er durch die Verkehrtheit des freien Willens schon in der Hölle wäre, wenn er nicht durch Gottes Hilfe und Schutz gerettet worden wäre. „Denn vom Herrn,“ 8 nicht vom freien Willen „werden die Schritte der Menschen gelenkt;“ und „wenn der Gerechte fällt,“ nur durch seine Freiheit, „so wird er sich nicht zerschmettern.“ Warum? „Weil der Herr seine Hand unterlegt.“ Das heißt doch offenbar sagen: S. a374 Kein Gerechter ist sich selbst genug zur Erlangung der Gerechtigkeit, wenn nicht die göttliche Güte jeden Augenblick dem Wankenden und Stürzenden ihre Hand als Stütze unterlegt, damit er nicht im Sturze ganz zu Grunde gehe, wenn er durch die Schwäche des freien Willens zu Fall kam.
Er will sagen: Anfang und Ende, der erste Ruf und die Gnade der Beharrlichkeit müssen freilich Gott allem zugeschrieben werden; aber was zwischen beiden in der Mitte liegt, ist nicht mehr ebenso göttliche That allein, sondern eine Verbindung von Gnade und freier Mitwirkung des Menschen. ↩
Ps. 16, 5. ↩
Ps. 39, 3. ↩
Ps. 117, 13. ↩
Ps. 93, 19. ↩
Ps. 93, 19. ↩
Ps. 93, 17. ↩
Ps. 36, 23—24. ↩
