22. Auch ohne Geld zu besitzen kann Einer für einen Geizhals gelten.
Es ist möglich, daß Einer, wenn er auch kein Geld besitzt, dennoch nicht von der Krankheit des Geizes frei ist und ihm das Gelübde der Armuth Nichts nützt, weil er die unordentliche Begierde nicht auszurotten vermochte. Ein Solcher erfreut sich wohl des Standes der Armuth, nicht aber der Tugend und des Verdienstes derselben; nicht ohne inneren Schmerz erträgt er die Bürde der Noth. Denn wie das Evangelium von Solchen redet, die, ohne den Leib befleckt zu haben, im Herzen die Ehe gebrochen haben, ebenso ist es möglich, daß Solche, welche in keiner Weise mit der Last des Geldes beladen sind, vermöge ihrer inneren Neigung demselben Urtheile wie die Habsüchtigen verfallen. Denn ihnen fehlte zum Besitze die Gelegenheit, nicht aber der Wille, der stets bei Gott mehr belohnt wird als die Nöthigung. Deßhalb müssen wir dahin zielen, daß das Verdienst S. 169 unserer Mühen nicht elend zu Grunde gehe. Denn beklagenswerth ist es, wenn man Armuth und Entblößung bis an’s Ende ertragen, die daraus erwachsenden Früchte aber durch einen verkehrten Willen vereitelt und zu Grunde gerichtet hat.
