1. Übergang von den Ordensregeln zur Bekämpfung der acht Hauptsünden.1
S. 95 Mit Gottes Hilfe beginnen wir nun das fünfte Buch. Nach den vier Büchern, welche von den Einrichtungen der Klöster handelten, lassen wir jetzt, so Gott uns durch euer Gebet Kraft verleiht, den Kampf gegen die acht Hauptsünden folgen. Es sind folgende: erstens: die Gastrimargie, was Gaumenlust bedeutet, zweitens: die Unkeuschheit, S. 96 drittens: die Philargyrie, worunter man die Habsucht, genauer die Liebe zum Gelde versteht; viertens: der Zorn; fünftens: die Traurigkeit; sechstens: die Acedie, d. h. Beängstigung, innerer Ueberdruß; siebentens: die Kenodoxie. d. i. die eitle oder nichtige Ruhmsucht; achtens: der Stolz.
Beim Beginne dieses Kampfes bedürfen wir dein Gebet, o frömmster Vater Kastor,2 jetzt noch in weit höherem Maße, damit wir im Stande seien, zuerst das so verborgene und dunkle Wesen der einzelnen Fehler gebührend zu erforschen, dann ihre Ursachen hinreichend darzulegen und drittens geeignete Heilmittel gegen dieselben anzuwenden.
Bezüglich der Überschriften ist Folgendes zu bemerken: die vier ersten Bücher führen stets den gemeinsamen Titel: De Institutis Coenobiorum, d. h. „Von den Ordensregeln“; die acht folgenden handeln von den acht Hauptsünden und sind zuweilen überschrieben: De capitalibus vitiis, d. i. „Von den Hauptsünden“, öfter jedoch umfaßt die erste Ueberschrift alle zwölf Bücher zur Unterscheidung von den Collationes Patrum, d. h. den „Unterredungen mit den Vätern.“ Hierin den Orientalen folgend zählt Cassian acht Haupt- oder Wurzelsünden, während man im Abendlande nach dem Vorgang Gregor des Großen (moral. 31, 45) deren sieben unterschied. Vergl. des Näheren Zezschwitz, System der Katechetik II. Bd. S. 208 ff. ↩
Bischof (papa) Kastor von Apt (in der Provence), welcher Cassian zur Abfassung dieser Schrift veranlaßt hatte. Die praefatio ad Castorem werden wir am Schluß der ganzen Schrift mittheilen. ↩
