18.
Würde etwa eine Nonne um Versetzung in ein anderes Kloster anhalten, so muß ihr der Obere in einer Weise antworten, daß sowohl sie als auch alle anderen daraus abnehmen können, eine solche Versetzung sei für immer unmöglich; denn wer es nicht selbst erfahren hat, der kann sich gar nicht vorstellen, welch überaus große Übelstände es mit sich bringt und wie weit dem Teufel die Türe geöffnet wird, wenn die Nonnen denken, sie könnten in ein anderes Kloster versetzt werden, mögen die von ihnen angegebenen Gründe auch noch so wichtig sein. Sollte es aber dennoch geschehen, so dürfen sie nicht merken, daß es auf ihr Verlangen hin geschehe. Nie darf man die Meinung in ihnen aufkommen lassen, als seien sie deshalb versetzt worden, weil sie es gewollt, sondern man schütze andere Gründe vor. Sonst würde eine solche Nonne nirgendwo ruhig bleiben und den anderen sehr viel schaden. Der Obere lasse sie erkennen, daß eine Nonne, die aus ihrem Kloster versetzt zu werden verlangt, in keiner Sache mehr sein Vertrauen genießen werde. Ebendeshalb entspreche er in keiner Weise ihrem Verlangen, auch wenn er sonst veranlaßt wäre, sie aus dem Kloster zu nehmen, ich meine wegen irgendeiner Notwendigkeit oder einer Stiftung! Denn auch dann ist es ratsam, dies nicht zu tun, da solchen Versuchungen nur Melancholische unterworfen sind oder solche, die überhaupt nicht viel nützen. Vielleicht würde es gut sein, wenn der Visitator, bevor noch eine ihm ihr Verlangen nach Versetzung in ein anderes Kloster kundgibt, in einer Ansprache an die Nonnen bemerkte, wie schlimm es wäre und wie leid es ihm täte, wenn eine von ihnen eine Versuchung dieser Art hätte. Er könnte auch die Gründe anführen und sagen, daß solche Versetzungen nur aus notwendigen Anlässen geschehen seien; jetzt aber könne keine Nonne mehr aus ihrem Kloster versetzt werden.
