9.
Ob meinem Verleumder, der mich die erste Ehe verdammen läßt, nicht die Schamröte zu Gesichte steigt, wenn er folgende Worte liest: „Ich verurteile weder die zweite noch die dritte und auch nicht die achte Ehe, vorausgesetzt, daß es so etwas überhaupt gibt?“ Immerhin besteht ein Unterschied zwischen „nicht verurteilen“ und „billigen“, zwischen „verzeihen“ und „zur Tugend erheben“. Sollte vielleicht der Ausdruck: „Was in gleicher Weise erlaubt ist, muß auch mit gleicher Waage gewogen werden“, zu hart sein, so braucht man mich deshalb noch nicht als starr und grausam zu verschreien, wenn man bedenkt, daß ich den Lohn für sie alle, die Jungfräulichen, die Verheirateten, die in dritter und achter Ehe Lebenden und für die Unzüchtigen, die bußfertig sind, verschieden festgesetzt habe. Im weiteren Verlaufe meiner Darlegung habe ich geschrieben, daß Christus dem Fleische nach jungfräulich, dem Geiste nach einmal verheiratet war, da er nur eine Braut hatte, nämlich die Kirche. Und da nimmt man von mir an, daß ich die Ehe verurteile? Ich soll den Ehestand verdammen, wo ich Nachstehendes geschrieben habe: „Niemand bezweifelt, daß die Priester des Alten Bundes von S. b164 Aaron, Eleazar und Phinees abstammen? Da sie Frauen hatten, würde man sie mit Recht gegen mich ausspielen, wenn ich zusammen mit den Enkratiten die Ehe als unerlaubt verwerfen würde.“ 1 Tatian, 2 den Führer der Enkratiten, welcher die Ehe verwirft, habe ich getadelt, und ich soll mich selbst gegen die Ehe ausgesprochen haben? Aus meinen Schriften ergibt sich an der Stelle, an der ich zwischen Jungfrauen und Witwen einen Vergleich ziehe, wie ich über den Ehestand denke und wie ich die Jungfräulichkeit, den Witwenstand bzw. die Enthaltsamkeit und den ehelichen Stand in drei Abstufungen unterbringe. „Ich leugne nicht“, so lauten meine Worte, „daß die Witwen glücklich sind, die nach der Taufe ihrem Stande treu blieben. Auch stehe ich nicht an, das Verdienst solcher Frauen anzuerkennen, welche mit ihren Männern in Keuschheit leben. Aber wie diese bei Gott höher angeschrieben sind als die Verheirateten, welche ihrer ehelichen Pflicht nachkommen, so dürfen es auch die Witwen mir nicht verargen, wenn ich die Jungfräulichkeit noch höher bewerte.“ 3
