10.
Dem Worte des Apostels Paulus an die Galater: „Kein Mensch wird durch die Werke des Gesetzes gerechtfertigt“, 1 habe ich folgenden Sinn untergelegt: „Zu den Werken des Gesetzes gehört auch die Ehe. Deshalb trifft auch der Fluch des Gesetzes die Frauen, die kinderlos bleiben. Wenn nun die Ehe auch im Evangelium erlaubt wird, so ist damit durchaus nicht gesagt, daß es die Ehe zur Tugend erhebt, die auf Lohn Anspruch hat. Vielmehr liegt nur Nachgiebigkeit gegen menschliche Schwäche vor.“ 2 Ich habe also ganz klar betont, daß das Evangelium die Ehe erlaubt, daß aber die, welche den ehelichen Verpflichtungen nachkommen, den der Keuschheit versprochenen Lohn nicht erlangen können. Wenn sich die Verheirateten hieran stoßen, S. b165 dann bin nicht ich dafür verantwortlich, sondern die Heilige Schrift, ferner die Bischöfe, die Priester und Diakone, kurz der gesamte geistliche und priesterliche Stand, nach dessen Überzeugung die Darbringung des Opfers ausgeschlossen ist, solange sie den ehelichen Pflichten nachkommen. Auch im Anschluß an eine Stelle aus der Apokalypse habe ich keine Unklarheit gelassen über meine Ansichten bezüglich Jungfräulichkeit, Witwenstand und Ehe. Ich schrieb; „Sie singen das neue Lied, das außer den Jungfräulichen niemand singen kann. Sie sind Gottes und des Lammes makellose Erstlinge. 3 Sind nun die jungfräulichen Seelen Gottes Erstlinge, dann kommen die Witwen und die in der Ehe Enthaltsamen nach den Erstlingen, also erst an zweiter und dritter Stelle.“ 4 Ich reihe also die Witwen und verheirateten Frauen an zweiter und dritter Stelle ein, und da will man aus mir einen Irrlehrer und einen Verächter des Ehestandes machen?
