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Werke Philon von Alexandria (-20-50) De Decalogo Über den Dekalog

30.

Das vierte Gebot, das vom siebenten Tag, ist überhaupt als das Grundgesetz der Feste anzusehen mit den für ein jedes vorgeschriebenen Weihen, den angemessenen Sprengungen, den Gebeten, die auf Erhörung rechnen dürfen, und den fehlerlosen Opfern, mit welchen der Dienst verrichtet wurde. Unter der Sieben verstehe ich aber ebensowohl die mit der Sechs, der schöpferischsten Zahl (Vgl. Über die Weltschöpfung § 13.), verbundene Zahl wie die ohne die Sechs; diese steht vor der Sechs (d. h. die Sieben (als für sich allein stehende Zahl) übertrifft an Bedeutung die Sechs.) und ist der Eins ähnlich, und einer dieser beiden Zahlen (1 und 7) weist Moses die Feste zu: der Eins den besonders geheiligten Neumondstag (des 7. Monats), den man mit Trompetenschall verkündet, und den Tag des Fastens (den Versöhnungstag), an welchem Enthaltung von Speise und Trank geboten ist; ferner den Tag, den die Hebräer in ihrer väterlichen Sprache Passah nennen, an welchem das ganze Volk und zwar jeder für sich das Opfer selbst darbringt, ohne auf die Priester zu warten (Vgl. Leben Mosis II § 224. De special. leg. II § 145 ff.), da das Gesetz ausnahmsweise für einen Tag in jedem Jahre dem ganzen Volke das Priesteramt eingeräumt hat zur Selbstbesorgung der Opfer; ferner den Tag, an welchem eine Garbe reifer Ähren dargebracht wird als Dankopfer für Fruchtbarkeit und reichen Ertrag des Feldes an reifenden Ähren; endlich den von diesem Tage ab nach Ablauf von sieben Wochen gezählten fünfzigsten Tag, an welchem es Sitte ist Brote darzubringen, die richtig Erstlingsbrote genannt werden, da sie Erstlinge der Erdfrüchte sind, die die edle Nahrung geben, wie sie Gott dem Menschen als dem edelsten Geschöpfe zugeteilt hat. Der Sieben dagegen wies er die grösseren, mehrere Tage dauernden Feste zu, die in die Tag- und Nachtgleichen des Jahres fallen, in die des Frühlings und die des Herbstes, und zwar wies er diesen zwei Feste zu, jedes sieben Tage während, das eine Fest im Frühling beim Reifen der Saaten, das andere im Herbst zur Zeit der Einsammlung aller Früchte, die auch die Bäume getragen haben. Passend sind sieben Tage entsprechend den sieben Monaten zwischen den beiden Tag- und Nachtgleichen festgesetzt worden, damit so jeder Monat als ausserordentliches Geschenk einen heiligen Festtag erhalte zu fröhlichem Genuss des Friedens. Es gehören aber (zum vierten Gebot) auch noch andere vortreffliche Gesetze, die zu milder und brüderlicher Gesinnung, zu bescheidenem und billig denkendem Wesen anleiten. Von dieser Art sind die Bestimmungen über das sogenannte Sabbatjahr, in welchem geboten ist das ganze Land brach liegen zu lassen, weder zu säen noch zu pflügen noch auch Bäume auszuputzen oder zu beschneiden oder sonst welche Feldarbeit zu verrichten. Sind nämlich sechs Jahre hindurch Ebene und Bergland bearbeitet zur Hervorbringung von Früchten und Entrichtung ihres Jahrestributs, so gibt ihnen dann das Gesetz eine Ruhezeit, um sich zu erholen und frei zu sein, und überlässt es der Natur, von selbst etwas hervorzubringen. Andere Bestimmungen handeln über das fünfzigste Jahr (Jobel), in welchem das eben Gesagte gleichfalls geschieht, ausserdem aber auch — und das ist das Wesentlichste — die Rückgabe der Erbgüter an die Familien, die sie am Anfang besessen, erfolgen muss, eine Anordnung voll Menschenfreundlichkeit und Gerechtigkeit.

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Über den Dekalog

Inhaltsangabe
  • Über den Dekalog
    • 1.
    • 2.
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    • 4.
    • 5.
    • 6.
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    • 33.

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