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Damit endet die erste Reihe der Hauptgebote mit ihrem allgemeineren Charakter, wozu eine nicht geringe Zahl von Einzelgesetzen gehört. Von der zweiten Reihe ist das erste Hauptstück das gegen Ehebrecher, unter welches sehr viele Gesetze fallen, wie die gegen Verführer, gegen Knabenschänder, gegen die, die ein ausschweifendes Leben führen und gesetzwidrigen und unzüchtigen Geschlechtsverkehr pflegen. Alle diese Arten hat das Gesetz nicht aufgeführt, um die grosse Mannigfaltigkeit der Zügellosigkeit zu zeigen, sondern um den ein unanständiges Leben Führenden das Beschämende ihres Tuns recht klar zu machen und ihre Ohren mit allem Schimpf zu erfüllen, sodass sie erröten müssen. Das zweite Hauptstück ist das Verbot des Tötens, worunter alle die Bestimmungen über Gewalttat, tätliche Beleidigung, Misshandlung, Verwundung, Verstümmelung fallen, wichtige und dem Gemeinwohl dienende Gesetze. Das dritte Hauptstück ist das Verbot des Stehlens, unter das alles fällt, was über Hinterziehung von Schuldforderungen bestimmt ist, über Ableugnung von anvertrautem Gut, über Verletzung von Verträgen, über offenen, unverschämten Raub und über alle Vergehen aus Gewinnsucht überhaupt, von der manche sich verleiten lassen, offen oder heimlich fremdes Gut zu entwenden. Das vierte ist das Gebot, dass man nicht falsches Zeugnis ablege, mit dem wiederum vieles zusammenhängt, wie: keinen zu täuschen, keinen falsch anzuklagen, mit Verbrechern keine gemeinsame Sache zu machen, Treue und Glauben nicht zum Deckmantel der Untreue zu machen; über alle diese Dinge sind passende Gesetze gegeben. Das fünfte Gebot endlich sucht die Quelle alles Unrechts, die unlautere Begierde, zurückzudrängen, von der die gesetzwidrigsten Handlungen ausgehen, gegen Private wie gegen die Gesamtheit, kleine und grosse Vergehen, gegen das Heilige wie gegen das Profane, gegen Leib und Seele wie gegen die sogenannten äusseren Güter. Denn nichts ist geschützt vor der Begierde, wie schon früher gesagt ist; ja, wie eine Flamme am Holz erfasst sie alles, verzehrt es und richtet es zu Grunde. Vieles von dem, was hierher gehört, ist gesetzlich geordnet zur Warnung für solche, die Ermahnungen annehmen, und zur Strafe für die Gesetzesübertreter, die ihr ganzes Leben hindurch dieser Leidenschaft sich hingegeben haben.
