2. Cap.
Weil wir aber erfuhren, dass von denen, S. 54 welche hier eine zu bestimmte Anklage verhinderte , dass sie sich davon frei machen konnten, einige entflohen seien, sandten wir dieses Schreiben durch unsern Akolyten an euere Liebe, damit euere Heiligkeit, teuerste Brüder, hiervon verständigt werde und sorgfältiger und vorsichtiger handeln wolle und die Anhänger der manichäischen Verkehrteit eueren Gemeinden keinen Schaden zufügen und keinen Lehrer dieser Gottlosigkeit finden können. Denn wir können die nns Anvertrauten nicht anders leiten, als wenn wir diejenigen, welche Verführer und Verführte sind, im Eifer für den Glauben des Herrn verfolgen und von den gesunden Geistern mit aller nur möglichen Strenge entfernen, damit diese Pest nicht weiter um sich greife. Deshalb ermahne, beschwöre und erinnere ich euere Liebe, dass ihr mit aller Sorgfalt, die euch geziemt und möglich ist, auf die Entdeckung derselben euere Wachsamkeit richtet und sie nirgends eine Möglichkeit finden , sich zu verbergen. Denn gleichwie derjenige von Gott einen würdigen Lohn erhalten wird, welcher das Heil der ihm anvertrauten Gemeinde mit größerer Sorgfalt betrieben, so wird sich derjenige vor: dem Richterstuhle des Herrn wegen seiner Saumseligkeit nicht entschuldigen können, welcher seine Gemeinde nicht gegen die Urheber einer gottesräuberischen Irrlehre schützen wollte. Gegeben am 30. Januar unter dem 18. Consulate des Kaisers Theodosius und dem des Albinus, der erlauchtesten Männer. 1
D. i. i. J. 444. ↩
