Kap. 8 (Er wurde noch bei Lebzeiten des Valerius zum Bischof gewählt und vom Primas Megalius ordiniert).
1 Der selige Greis Valerius aber war von allen der freudigste und dankte Gott für die besondere Wohltat, die er ihm durch Augustins Wirksamkeit erwiesen; aber er begann — so geht es bei den Menschen zu — zu fürchten, Augustin werde bei einer Vakanz von einer anderen Kirche zum Bischof begehrt und ihm entzogen werden — das wäre bereits passiert, wenn es Valerius nicht (rechtzeitig) erfahren und ihn an einen verborgenen Ort geschickt hätte, so daß ihn die Suchenden nicht zu finden vermochten.
2 Aber der verehrungswürdige Greis wurde die Furcht nicht los und, seiner großen Schwäche und seines Alters wohlbewußt, verhandelte er in geheimen Schreiben mit dem Bischofprimas von Carthago, bezog sich auf seine körperliche Hinfälligkeit und sein hohes Alter und beschwor ihn, für die Kirche in Hippo einen Bischof zu weihen, aber nicht als Nachfolger, vielmehr solle Augustin Mitpriester (= Mitbischof) werden. Und was er wünschte und begehrte, erlangte er in einem befriedigenden Schreiben.
3 Alsdann — als auf Einladung zu einer Visitation der damalige Primas von Numidien Megalius, Bischof von Calama, erschienen war, erklärte der Bischof Valerius vor ihm und den zufällig anwesenden Bischöfen und vor der ganzen Gemeinde seinen allen unerwarteten Willensentschluß. Alle, die ihn hörten, gratulierten und verlangten in stürmischem Verlangen den Vollzug; aber der Presbyter (Augustin) weigerte sich, das Bischofsamt wider die kirchliche Sitte bei Lebzeiten seines Bischofs zu übernehmen.
4 Doch als sie ihn überredeten, das geschehe allgemein und er (Augustin) sei nur unwissend in bezug auf die (Praxis der) überseeischen und afrikanischen Kirchen, da gab er betroffen und gezwungen S. 32 nach und ließ sich für die höhere Stelle ordinieren. Nachmals hat er in Wort und Schrift es ausgesprochen, daß seine Ordination bei Lebzeiten seines Bischofs unstatthaft gewesen sei, und zwar auf Grund des Verbots des universalen Konzils (von Nicäa), das er erst nach seiner Ordination kennengelernt habe; es dürfe sich auch bei anderen der Vorgang, der ihm schmerzlich sei, nicht wiederholen. Daher traf er auch die entsprechende Bestimmung, daß auf den Bischofssynoden zu verordnen sei, es solle von den Ordinatoren den Ordinanden und Ordinierten sämtliche Priesterstatuten zur Kenntnis gebracht werden. Und so geschah es.
