7. Daß es in unserer Macht liege, ob wir unter der Gnade des Evangeliums oder unter dem Schrecken des Gesetzes stehen wollen.
Deßhalb ist es heute in unserer Macht, ob wir unter der Gnade des Evangeliums oder unter dem Schrecken des Gesetzes stehen wollen. Denn Jeder muß je nach der Beschaffenheit seines Handelns auf eine dieser beiden Seiten sich stellen. Es nimmt nemlich entweder Jene, welche das Gesetz überbieten, die Gnade Christi auf, oder es hält das Gesetz die niedriger Stehenden als die ihm verfallenen Schuldner zurück; denn wer den gesetzlichen Vorschriften noch pflichtig ist, kann durchaus nicht die evangelische Vollkommenheit erreichen, obwohl er eitler Weise sich rühmt, ein Christ und ein durch des Herrn Gnade Befreiter zu sein. Man darf ja nicht bloß von Jenem glauben, daß er noch unter dem Gesetze sei, welcher die Gebote des Gesetzes zu erfüllen sich weigert, sondern auch von Jenem, welcher nur damit sich begnügt, das Gesetz zu halten, durchaus aber keine Früchte bietet, würdig der Berufung und Gnade Christi, wo es nicht heißt: „Bring’ deine Zehnten und Erstlinge dem Herrn, deinem Gotte, dar,“ — sondern: „Geh, verkaufe Alles, was du hast, und gib es den Armen, und du wirst einen Schatz im Himmel haben; und dann komm und folge mir nach;“ wo wegen der Herrlichkeit der Vollkommenheit dem Jünger trotz seiner Bitte nicht einmal der kürzeste Zeitraum für die Beerdigung seines Vaters S. b289 zugestanden und also die Pflicht der Menschenliebe nicht der Tugend der Gottesliebe vorgezogen wird.
