16. Wie sich das höchste Gute von dem übrigen Guten unterscheide.
Dieses wird von dem Übrigen, was wir in Mitte liegend nannten, auf folgende Weise unterschieden: Daß es durch sich selbst gut ist und nicht durch ein Anderes; daß um seiner selbst willen nothwendig ist und nicht um eines Andern willen; daß es unveränderlich und immer gut ist, und ewig seine Beschaffenheit wahrend, nie in das Gegentheil übergehen kann; daß seine Aufhebung oder S. b301 Unterlassung nicht anders könne, als das höchste Verderben bringen; daß sein Gegentheil in gleicher Weise das höchste Böse sei und nie zum Guten werden könne. Diese Bestimmungen, durch welche die Natur des höchsten Guten sich unterscheidet, können in keiner Weise dem Fasten zugeschrieben werden. Denn es ist weder aus sich selbst gut, noch um seiner selbst willen nothwendig, da es eine heilsame Übung zur Erlangung der Reinheit des Herzens und des Körpers ist, damit nach Abstumpfung der fleischlichen Stacheln unser Geist im Frieden mit seinem Schöpfer vereint werde; noch ist es unveränderlich und immer gut, weil wir meistens durch Unterlassung desselben keinen Schaden nehmen ja zuweilen wird es, zur Unzeit beobachtet, selbst zum Verderben der Seele. Aber sein Gegentheil ist auch kein Urböses, nemlich der von Natur aus angenehme Genuß der Speisen, der nicht für böse erklärt werden kann, wenn nicht Unmäßigkeit oder Ausschweifung oder irgend welche andere Laster dazu kommen; denn „nicht, was in den Mund eingeht, befleckt den Menschen, sondern was aus dem Munde hervorkommt, das verunreinigt den Menschen.“ 1 Dem höchsten Guten also thut Jeder Abbruch und führt es nicht vollkommen und ohne Sünde aus, der es nicht um seiner selbst willen, sondern wegen irgend eines Andern thut. Denn Alles ist um dessen willen zu thun, es selbst aber nur um seinetwillen zu begehren.
Matth. 15, 11. ↩
