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Alle rechtgläubigen Versammlungen der Bischöfe, welche den rechten Glauben festgestellt haben und Verordnungen für die Kirche bestimmt haben, haben Dieß festgesetzt unter dem Anathem. Ein Bruder, heißt es, wage es nicht, aus dem Kloster auszutreten, zu sein, wo er will ohne den Willen des Vorgesetzten und der Brüderschaft, und wer sich erkühnt, Dieß zu thun, der soll mit dem Anathem belegt werden von den Vätern. Denn ein Jeder soll in Dem, wozu er berufen worden, bleiben, sagt der Apostel Gottes.1 Denn Alle sind zu Einer Hoffnung berufen worden von Christus; denn der Eine kostbare Leib wurde umgeben von seinem heiligen Fleische und Blute zum Lobe.
Aber wenn er einen Grund der Trennung hat, so verheimliche er ihn nicht vor dem Vorsteher und der Brüderschaft, und das Zeugniß Vieler ist glaubwürdig vor Gott und vor der Versammlung. Denn wer die Gesetze Mosis verachtet hatte, Der starb ohne Erbarmen durch zwei oder drei Zeugen; aber welcher heftigen Strafen sollen wir Solche für würdig erachten, welche durch den Leib und das Blut sich verschworen haben zur Vereinigung gemäß dem Gelübde und der Entsagung von der Welt zur Beobachtung des Gesetzes durch Vereinigung bis zum Tode? Und wir wissen Das, was der Herr gesagt hat: „Mein ist die Rache, und ich werde vergelten, sagt der Herr, mit den Strafen des Alten und des Neuen Bundes.“2 Aber diese Mühe soll der Vorgesetzte beobachten, die heimliche und öffentliche Ermahnung an Alle, damit er zurecht lenken könne die von den Wegen der Gerechtigkeit Abgeirrten zu den Ueberlieferungen der Wahrheit. Und in Allem soll er nicht sorglos sein zum Bekenntniß und zur Leitung an Seele S. 260 und Leib, damit er Alle, die ihm anvertraut worden sind, vollkommen mache vor dem Richterstuhle Christi. Denn wer es thut und lehrt, Der ist groß vor Gott.
