11.
Die Besorger der Gäste sollen nicht unberücksichtigt lassen die Dürftigen und sollen den Gast pflegen nach dem Bedürfnisse eines Jeden mit Aufmerksamkeit und nicht unwillig werden gegen die Bitten, sondern mit Liebe und ruhig Alle bedienen S. 261 mit Worten und Sachen. Und sie selbst sollen nicht durch Entschuldigung mit dem Gaste das Fasten brechen und das Gebet, damit sie nicht beraubt werden des Lohnes Gottes, sondern es sollen alle Arbeiter zur Zeit des Gebetes aufwachen, damit sie nicht dem Gerichte der Trägen verfallen. In allen Dingen geschehe der Befehl nach dem Willen des Vorstehers, damit das von ihm Gesagte angenommen werde, Alles in Allem, nach dem Willen des Herrn. Und wer verwaltet, Der soll Alles wissen, wie es sich geziemt.
Aber auch Die, welche Aufseher sind über die Rinder, die Erdarbeiter oder die weidenden Schafheerden und die Weinlese und über die Lastthiere, Alle sollen Acht haben auf die Obsorge und mit Treue die nützlichen Früchte mit aller Wahrheit zeigen, wie Gottes Bedienstete, um kluge, nützliche Arbeiter zu sammeln in die Scheunen, damit unverkürzt zu geben sei, für wen es nöthig ist, zu geben die Fruchtbarkeit ihrer Mühen im Hause Gottes des Herrn, und sie werden die Vergeltung erhalten vom Schöpfer nach den Arbeiten eines Jeden, welcher sieht im Verborgenen und öffentlich vergilt am Tage des Gerichtes mit unendlichen Gütern, welche, weil sie im Kleinen getreu gewesen sind, in den Besitz vieler Güter gelangen.
