51. Anschläge des Licinius gegen die Bischöfe; Verhinderung ihrer Versammlungen.
Zuerst ging er da im Stillen gegen die Diener Gottes in seinem Reiche vor, obwohl sich diese nie irgendwie etwas gegen seine Herrschaft hatten zu Schulden kommen lassen; darum jagte er förmlich nach boshaften Vorwänden schlimmster Art gegen sie. Da er aber gar keinen Grund finden und den Männern nicht den geringsten Vorwurf machen konnte, erließ er ein Gesetz, das den Bischöfen verbot, irgendwie einmal untereinander S. 40zu verkehren; keinem unter ihnen sollte es erlaubt sein die Kirche des benachbarten Bischofs zu besuchen, ja sie sollten selbst keine Versammlungen, Beratungen und Besprechungen über gemeinnützige Angelegenheiten mehr abhalten dürfen. Das war aber nur ein Vorwand, uns so schmählich zu bedrücken; denn entweder mußten wir das Gesetz übertreten und der Strafe verfallen, oder dem Gebote gehorchen und so den Satzungen der Kirche zuwiderhandeln; anders als auf Versammlungen können ja die großen obschwebenden Fragen nie in der rechten Weise entschieden werden; so haben auch die göttlichen Satzungen vorherbestimmt, daß nur auf diese Art die Einsetzung von Bischöfen zu erfolgen habe. Aber auch außerdem traf der gottverhaßte Tyrann solche Anordnungen, weil es in seiner Absicht lag, das Gegenteil von dem zu tun, was der gottgeliebte Kaiser wirkte; denn dieser berief, da er Friede und Eintracht geben wollte, aus Ehrfurcht gegen das geheiligte Gesetz die Priester Gottes zusammen, jener dagegen sann darauf, das Gute zu vernichten und versuchte darum den Einklang und die Eintracht zu stören.1
Vgl. Kirchengeschichte X 8, 8. ↩
