1. Cap.
An den Bischof von Aquileja.1
Durch den beiliegenden Bericht unseres heiligen Bruders und Mitbischofs Septimus erfuhren wir, dass gewisse Priester und Diakonen und Kleriker verschiedener Grade, welche die pelagianische oder cälestianische Häresie verstrickt hatte, in euerer Provinz zur katholischen Gemeinschaft derart gelangt seien, dass ihnen keine Verurteilung ihres Irrtums abverlangt wurde; dass, weil die Hirten in allzu festen Schlaf versunken waren, in Schafspelz gekleidete Wölfe in den Schafstall des Herrn Zutritt gefunden, ohne ihre verderbliche2 Gesinnung abgelegt zu haben; dass S. 16 sie ferner, was durch die Anordnung der Canones und unserer Decrete nicht einmal den Unschuldigen gestattet wird, freventlich gewagt, dass sie nämlich jene Kirchen, in welchen sie das Klerikat entweder empfangen oder wieder erhalten hatten, verlassen und in ihrer Unbeständigkeit an verschiedenen Orten umherschweifen, indem sie es lieben, immer herumzuirren und niemaIs auf dem apostolischen Fundamente auszuharren. Weil sie durch keine Prüfung erprobt, zu keinem vorläufigen Glaubensbekenntnisse angehalten wurden, streben sie vorzüglich darnach, dass sie unter dem Scheine der Gemeinschaft mehr Häuser besuchen und durch ihre falsche Wissenschaft die Herzen Vieler verderben. Dies könnten sie gewiß nicht, wenn die Vorsteher der Kirchen bei der Aufnahme solcher die nötige Sorgfalt beobachtet hätten, dass es keinem derselben erlaubt gewesen wäre, an verschiedene Orte umherzuschweifen.
So lautet die Überschrift in den ältesten und besten Handschriften; in wenigen späteren auch: An den Metropoliten Venetiens, an Bischof Nicetas von Aquileja, an Bischof Septimus, an Bischof Janarius; s. hierüber Baller. I. p. 582 n. 21, 22. ↩
Non depositis bestialibus animis, also wörtlich: die Gesinnung eines wilden Tieres oder Raubtieres. ↩
