2. Cap.
Damit also diese Vermessenheit nicht weiter fortgesetzt werde und das durch die Saumseligkeit einiger eingeführte Verderben nicht den Untergang vieler Seelen verursache, tragen wir kraft dieses unseres Befehles dem Eifer deiner Brüderlichkeit auf, dass auf einer bei euch versammelten Synode der Provinzialbischöfe alle, sie mögen Priester oder Diakonen oder Kleriker welchen Grades immer sein, welche aus dem Verbande der Pelagianer und Cälestianer in die katholische Gemeinschaft mit solcher Unklugheit aufgenommen wurden, dass man sie nicht vorher zur Verdammung ihres Irrtums anhielt, wenigstens jetzt, nachdem sich ihre Verstellung teilweise verraten, zu wahrer Besserung gezwungen werden, welche ihnen nur nützen, niemand aber schaden kann. Sie sollen durch offene Glaubensbekenntnisse die Urheber des hochmütigen Irrtums verdammen und alles verwerfen, was die allgemeine Kirche aus der Lehre jener verabscheute; sie sollen durch vollständige und deutliche und eigenhändig unterschriebene Bekenntnisse erklären, dass sie alle Synodal Decrete, welche der Ausspruch des apostolischen Stuhles zum Zwecke der Ausrottung S. 17 dieser Häresie bestätigte, annehmen und gänzlich billigen. Nichts Unklares, nichts Zweideutiges darf in ihren Worten vorkommen. Denn wir kennen diese ihre Verschlagenheit, dass sie bei jedem Teilchen der verabscheuungswürdigen Lehre, welches sie von der Masse der zu verurteilenden (Irrtümer) ausgeschieden, meinen, es sei keiner ihrer Gedanken nicht unversehrt.1
Damit ist auf die gewöhnliche Praxis der Häretiker hingewiesen, jeden einzelnen Satz und jedes Wort ihres Irrtums so lange und so oft zu drehen, bis er nach ihrer Ansicht nicht mehr zu der Summe der von der Kirche verdammten Irrlehre gehört. ↩
