26.
1. Dann fügt er den ganz allgemeinen Satz hinzu: „Und jedem, der in seinem Herzen verständig ist, habe ich Verstand gegeben“,1 das heißt jedem, der fähig ist, ihn mit Arbeit und Übung aufzunehmen. Und wiederum ist im Namen des Herrn ausdrücklich geschrieben: „Und du rede zu allen, die in ihrem Sinn weise sind, die ich mit dem Geiste des Verstandes erfüllt habe.“2
2. Es besitzen nämlich von Haus aus eine natürliche Begabung „die in ihrem Sinn Weisen“; sie erhalten aber „den Geist des Verstandes“ von der vollgültigsten Weisheit in doppelter Form, nachdem sie sich als geeignet dafür erwiesen haben.
3. Wer nämlich ein Handwerk oder eine Kunst betreibt, darf sich einer hervorragenden Schärfe der Sinne erfreuen, und zwar des Gehörs der gewöhnlich so genannte Musiker, des Tastsinns der Bildhauer, der Stimme der Sänger, des Geruchsinnes der Salbenbereiter, des Gesichts der Künstler, der auf den Siegelringen die Abbildungen eingraviert.
4. Wer sich aber mit der Wissenschaft befaßt, dem wird die geistige Begabung verliehen, vermittelst deren die Dichter S. a31 die Versmaße, die Prunkredner die Sprache, die Dialektiker die Schlüsse, die Philosophen ihr Lehrgebäude meistern können.
5. Denn die geistige Begabung zeigt ihre Stärke im Erfinden und Ersinnen, indem sie zu überzeugenden Versuchen anregt; den Versuch aber fördert die zum sicheren Wissen führende Übung.
