171.
1. Nun soll niemand das Gesetz wegen der von ihm verhängten Strafen als nicht schön und gut verklagen. Denn wenn der als Wohltäter angesehen wird, der eine körperliche Krankheit beseitigt, so muß doch gewiß derjenige, der die Seele von Ungerechtigkeit frei zu machen sucht, um ebenso viel höher als Fürsorger angesehen werden, als die Seele wertvoller ist als der Körper.1
2. Nun ertragen wir ja der Gesundheit unseres Körpers wegen Schneiden und Brennen und das Einflößen von bitteren Arzneien, und derjenige, der all dies bei uns anwendet, wird Retter und Arzt genannt, da er nicht infolge irgendeiner Mißgunst oder Feindschaft gegen den Kranken, sondern so, wie es die Lehren seiner Kunst gebieten, verfährt und sogar ganze Glieder entfernt, damit die gesunden nicht zusammen mit ihnen zugrunde gehen, und niemand wird die ärztliche Kunst der Bosheit zeihen.
3. Sollten wir da nicht der Seele wegen in gleicher Weise Verbannung oder Geldstrafen oder Gefängnis ertragen, wenn man nur aus der Ungerechtigkeit je Gerechtigkeit gewinnen kann?2
4. Denn das Gesetz, das sich der Gehorsamen fürsorglich annimmt, erzieht zur Gottesfurcht, befiehlt das, was man tun soll, und sucht jeden von den Verfehlungen abzuhalten, indem es für die geringeren Verfehlungen Strafen auferlegt; wenn es aber jemand so beschaffen sieht, daß er unheilbar erscheint, weil er den Gipfel der Ungerechtigkeit erreicht hat, dann erst entfernt es aus Fürsorge für die anderen, damit sie nicht von ihm ins Verderben gezogen werden, gleichsam ein Glied des ganzen Körpers und tötet einen solchen Menschen zum größten Segen für die anderen.3
