14.
1. Man darf also das Vermögen, das auch unseren Nächsten nützen kann, nicht wegwerfen; denn es ist ein Besitz (xxx), weil es besitzenswert ist (xxx), und heißt Vermögen (xxx), weil es etwas vermag (xxx) und nützt und zum Nutzen (xxx) der Menschen von Gott geschaffen ist, da es ja wie ein Stoff und ein Werkzeug zu gutem Gebrauch denen vorgelegt und zur Verfügung gestellt ist, die es zu gebrauchen verstehen. 2. Wenn du das Werkzeug geschickt benützest, ist es geschickt; wenn du aber ungeschickt bist, so nimmt es an deiner Ungeschicklichkeit teil, während es selbst nichts dafür kann. 3. Ein derartiges Werkzeug S. 244 ist auch der Reichtum. Kannst du ihn recht gebrauchen, so dient er dir zur Gerechtigkeit; verwendet ihn dagegen jemand unrichtig, so wird er als ein Diener der Ungerechtigkeit1 erfunden. Denn seinem Wesen nach kann er nur dienen, nicht herrschen. 4. Man darf also dem, das von sich aus weder die Eigenschaft „gut“ noch die Eigenschaft „schlecht“ besitzt, keine Schuld geben, da es unschuldig ist, vielmehr nur dem, der es gut oder schlecht verwenden kann, je nachdem er wählt, und eben deshalb die Verantwortung trägt. Das ist aber der menschliche Verstand, der die Möglichkeit freier Wahl in sich trägt und bei sich selbst entscheiden kann, wie er die ihm verliehenen Gaben verwenden will. 5. Daher soll man nicht sowohl den Besitz zerstören als vielmehr die Leidenschaften der Seele, die den besseren Gebrauch des Vermögens nicht gestatten, damit der Mensch gut und wacker und dazu fähig werde, den Besitz gut anzuwenden. 6. Die Aufforderung, sich von allem, was man hat, loszusagen,2 und alles, was man hat, zu verkaufen,3 ist also in dem Sinn aufzufassen, daß sie von den Leidenschaften der Seele gesagt ist.
