5.
Es bedarf nicht erst eines Vergleiches mit etwas Schlimmerem, sondern es ist etwas Gutes an sich, zu sein, wie der Apostel ist, nämlich unabhängig und nicht gebunden, kein Sklave, sondern ein freier Mann, nur darauf bedacht, Gott, aber nicht einer Gattin zu gefallen. 1 Der Apostel fährt dann fort: „Die Frau ist an den Mann gebunden, solange ihr Mann lebt. Ist ihr Mann entschlafen, dann ist sie frei. Sie kann heiraten, wen sie will, aber im Herrn. Sie ist aber besser daran, wenn sie meinen Rat befolgt und bleibt, wie sie ist. Ich S. 192 glaube, daß auch ich den Geist Gottes besitze.“ 2 Diese Worte enthalten denselben Sinn, denn sie gehen ja auf den gleichen Geist zurück. Es sind zwar verschiedene Briefe, aber der Urheber der Briefe ist der gleiche. Solange der Mann lebt, bleibt die Frau gebunden. Ist er tot, dann wird sie frei, 3 Also ist die Ehe eine Fessel und die Witwenschaft eine Befreiung. Die Frau ist an den Mann gebunden und der Mann an die Frau, so daß sie nicht die Gewalt über ihren Leib haben, sondern einander die eheliche Pflicht schuldig sind. 4 Wer unter dem Szepter der Ehe steht, kann nicht die Freiheit der Keuschheit haben. Der Zusatz „aber nur im Herrn“ 5 will nur die Ehe mit Heiden ausschließen, über die er sich an anderer Stelle ausgelassen hat: „Schleppet nicht das Joch zusammen mit den Ungläubigen! Was hat die Gerechtigkeit mit der Gottlosigkeit gemein? Was haben Licht und Finsternis miteinander zu tun? Was hat Christus mit Belial zu schaffen? Was geht der Gläubige den Ungläubigen an? Wie verträgt sich der Tempel Gottes mit den Götzen?“ 6 Das hieße ja, Ochs und Esel an einen Pflug spannen, das hochzeitliche Kleid aus verschiedenfarbigem Garn spinnen. 7
Sofort zieht er sein Zugeständnis zurück und macht die Einschränkung, gleich als ob er seine Ansicht bereue: "Besser ist sie daran, wenn sie so bleibt.“ 8 Das entspricht also mehr seiner persönlichen Auffassung. Damit man sie aber nicht als rein menschlichen Ursprunges beiseite schiebe, bekräftigt er sie durch die Autorität des Hl. Geistes. 9 Es soll nicht so sehr der Mensch, der Verständnis hat für menschliche Schwäche, zu Wort kommen, sondern er will, daß man aus ihm, dem Apostel, die Anordnung des Hl. Geistes heraushöre. S. 193 Eine Witwe soll sich übrigens nicht auf ihr jugendliches Alter berufen, etwa weil der Apostel nur solche als Witwen ausgewählt wissen will, die nicht weniger als 60 Jahre alt sind. 10 Denn er zwingt ja nicht einmal die Unverheirateten und jungen Mädchen zur Ehe, sagt er doch sogar zu den Verheirateten: „Die Zeit ist kurz. Im übrigen sollen die, welche Frauen haben, so sein, als ob sie keine hätten.“ 11 Er spricht an der genannten Stelle nur von solchen Witwen, welche von den Ihrigen unterhalten werden und ihren Kindern und Enkeln zur Last fallen. Diesen macht er zur Pflicht, sich ihrer Familie anzunehmen, an ihren Eltern Vergeltung zu üben und hinreichend zu ihrem Unterhalte beizutragen, damit die Kirche entlastet werde und die Witwen unterstützen könne, von denen die Schrift sagt: „Ehre die Witwen, welche wahrhaft Witwen sind.“ 12 Sie faßt hiermit jene Witwen ins Auge, welche von ihren Angehörigen keinerlei Beihilfe beziehen, die nicht mehr von der Arbeit ihrer Hände leben können, welche die Armut elend und das Alter gebrechlich gemacht hat, deren einzige Hoffnung Gott, deren ausschließliche Beschäftigung Gebet ist. 13 Damit gibt die Schrift zu verstehen, daß die jungen Witwen, mit Ausnahme solcher, welche körperliche Schwäche entschuldigt, ihrer Arbeit, der Betreuung ihrer Kinder und dem Dienste an ihrer Familie leben sollen. In diesem Falle 14 hat Ehre (honor) die Bedeutung von Almosen oder Lohn, genau wie an der Stelle: „Die Presbyter sollen doppelter Ehre würdig erachtet werden, besonders wenn sie in Wort und Lehre tätig sind.“ 15 Im Evangelium spricht der Herr über die Vorschrift des Gesetzes: „Ehre deinen Vater und deine Mutter!“ 16 Dieses Gebot ist so zu verstehen, daß man ihnen das zum Leben Notwendige bieten, nicht aber sich auf leere Worte und öde Schmeicheleien, die dem Mangel nicht abhelfen, beschränken S. 194 soll. Das Gebot des Herrn, daß die Kinder ihre Eltern zu unterhalten und ihnen im Greisenalter die in der Kindheit empfangenen Wohltaten zu vergelten haben, steht nämlich im Gegensatz zu der Auffassung der Schriftgelehrten und Pharisäer. Diese lehrten die Kinder zu antworten „Korban“ d.h. die Gabe, welche ich dem Altare versprochen und als Tempelgabe gelobt habe, wird dir ebenso zur Erquickung gereichen, als wenn du von mir den Lebensunterhalt bekommen hättest. 17 So kam es, daß die Kinder Opfergaben darbrachten, welche von den Priestern und Pharisäern verzehrt wurden, während Vater und Mutter darbten. Der Apostel zwingt also die Witwen, die jung und kräftig sind, mit ihren Händen zu arbeiten, damit sie der Kirche nicht zur Last fallen, die dann die alten Witwen um so leichter unterstützen kann. 18 Welche Entschuldigung haben aber dann diejenigen Witwen, die Überfluß an Reichtum haben, die auch anderen helfen und vom ungerechten Mammon sich Freunde machen können, die sie in die ewigen Wohnungen aufnehmen? 19 Zugleich beachte, daß als Witwe nur anerkannt wird, wer bloß einmal verheiratet war. 20 Und man glaubt, diese Auflage sei nur ein Vorrecht der Priester, die nur dann zum Altare zugelassen werden, wenn sie nur einmal verheiratet waren. 21 Denn ein zum zweiten Male Verheirateter wird nicht nur vom priesterlichen Amte ausgeschlossen, sondern auch vom Almosen der Kirche. So hat auch die Witwe, die eine zweite Ehe eingegangen ist, keinen Anspruch auf milde Gaben. Ja selbst der Laie ist an dieses, für die Priester geltende Gesetz gebunden, da er wie diese leben soll, damit er zum Priester erwählt werden kann. Denn wer zweimal verheiratet war, ist von der Wahl ausgeschlossen. Die Priester werden ja aus den Laien ausgewählt. Also ist auch der Laie durch das Gebot S. 195 gebunden, welches den Eintritt ins Priestertum ermöglicht. 22
Ebd. 7, 32 f. ↩
1 Kor. 7, 39 f. ↩
Röm. 7, 2. ↩
1 Kor. 7, 27. 3 f. ↩
1 Kor. 7, 39. Vgl. Tertullian, Ad uxorem II 1 f. (BKV VII 74 ff.). ↩
2 Kor. 6, 14 ff. ↩
Deut. 22, 10 f.; Lev. 19, 19. ↩
1 Kor. 7, 40. ↩
Ebd. ↩
1 Tim. 5, 9. ↩
1 Kor. 7, 29. ↩
1 Tim. 5, 3. ↩
Ebd. 5, 5. ↩
„Honora viduas“ 1 Tim. 5, 3. ↩
1 Tim. 5, 17. ↩
Exod. 20, 12. ↩
Mark. 7, 10 ff. ↩
1 Tim. 5, 16. ↩
Luk. 16, 9. ↩
1 Tim. 5, 9. ↩
Ebd. 3, 2; Tit. 1, 6. ↩
Vgl. Tertullian, De exhort. cast. 7 [BKV VII 336 ff.); De monog. 11 f. (BKV XXIV 504. 508 ff.). ↩
