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S. a191 1. Gänzlich verwerflich aber ist das Auflegen fremder Haare; und durchaus gottlos ist es, fremde Haare auf den Kopf zu bringen, die mit toten Flechten den Schädel bedecken; denn wem wird der Presbyter die Hand auflegen? Und wen wird er segnen? Nicht das geschmückte Weib, sondern die fremden Haare und durch sie ein anderes Haupt.
2. Wenn aber „Haupt des Weibes der Mann und des Mannes Christus“1 ist, wie sollte es da nicht gottlos sein, in eine doppelte Sünde zu verfallen? Denn einerseits täuschen sie ihre Männer dadurch, daß sie fremdes Haar unterschieben, andererseits entehren sie, soweit es auf sie ankommt, den Herrn, indem sie sich, um die Wahrheit zu verbergen, nach der Art von Dirnen schmücken und das Haupt, das wahrhaft schön ist, beschimpfen.
3. Man darf also die Haare auch nicht färben und ebenso wenig die grauen Haare umfärben; es ist ja auch nicht gestattet, die Kleidung bunt zu färben; und vor allem soll man das ehrwürdige und vertrauenerweckende Kennzeichen des Greisenalters nicht verbergen, sondern die von Gott verliehene Auszeichnung offen zeigen, um bei der Jugend ehrfurchtsvolle Scheu zu erwecken.
4. Denn schon manchmal führte die Erscheinung eines grauen Hauptes, wenn sie wie ein Erzieher zu jungen Leuten, die etwas Schamloses tun wollten, hinzukam, diese zur Sittsamkeit zurück und schüchterte durch den Glanz der Erscheinung die jugendliche Begierde ein.
1 Kor. 11, 3. ↩
