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1. Des Lobens und des eidlich Beteuerns soll man sich aber bei allem, was man verkauft, enthalten, des eidlich Beteuerns aber auch bei allem anderen. Und nach solchen Grundsätzen sollen die Verkäufer und Händler verfahren: „Du sollst den Namen des Herrn nicht grundlos anwenden! Denn der Herr wird den nicht für unschuldig erklären, der seinen Namen grundlos anwendet.“1
2. Diejenigen aber, die gegen dieses Gebot handeln, die Geldgierigen, die Lügner, die Heuchler, die die Wahrheit verschachern,2 sie alle hat der Herr aus seines Vaters Wohnung verjagt, da er nicht wollte, daß S. a204 das heilige Haus Gottes der Raum für ungerechten Handel, sei es mit Worten oder mit irdischen Gütern, sei.3
3. Beim Kirchgang sollen die Frauen und die Männer anständig gekleidet sein, in der Art zu gehen alles Auffällige vermeiden, sich des Schweigens befleißigen, „ungeheuchelte Liebe“4 im Herzen tragen, reinen Körpers und reinen Herzens5 sein, tauglich zum Gebet zu Gott.
4. Darüber hinaus soll die Frau folgendes beachten. Sie soll ganz verhüllt sein,6 außer wenn sie im Hause ist. Denn dann ist ihre Erscheinung würdig und den Blicken nicht ausgesetzt. Und sie wird selbst nie zu Fall kommen, wenn sie ihre Augen mit Sittsamkeit und einem Schleier bedeckt; und keinen anderen wird sie dadurch, daß sie ihr Gesicht enthüllt, zum Fallen in Sünde verlocken. Denn dies ist der Wille des Logos, da es ihr geziemt, beim Gebet verhüllt zu sein.7
5. Von der Gattin des Aineias wird erzählt, daß sie sich wegen ihrer zum äußersten getriebenen Sittsamkeit nicht einmal bei der Eroberung von Troja in der Angst enthüllt habe, sondern selbst bei der Flucht aus der brennenden Stadt verhüllt geblieben sei.8
