7. Wie König Childebert den geistlichen in dieser Stadt die Steuer erließ
In der genannten Stadt erließ König Childebert in freigebiger Güte die gesamten Steuern(4) den Kirchen und Klöstern, wie auch den Geistlichen, welche zur Kirche gehörten, und allen denen, welche ein Dienstgut der Kirche bestellten. Denn die Steuereinnehmer hatten schon vielfach dabei große Verluste erlitten,(5) da durch die Länge der Zeit die Besitzungen von einem Geschlecht auf das andre gekommen und in viele Teile zerschlagen worden waren, so daß die Steuer kaum noch einzutreiben war. Dies befahl der König nach Gottes Eingebung S. 100 jetzt so zu ordnen, daß wegen der Forderungen des Schatzes weder die, welche die Steuern eintrieben, Verluste erleiden, noch die Leute der Kirche, wenn sie sich etwa saumselig bewiesen, deshalb ihr Dienstgut verlieren sollten.
