16. Von dem Urteil gegen Chrodechilde und Basina
Wortlaut des Urteils.
„An die ruhmreichen Herren Könige die Bischöfe, so anwesend waren.
Da durch Gottes Gnade fromme und rechtgläubige Fürsten dem Volke und Lande gegeben sind, so teilt ihnen mit Fug und S. 123 Recht die Kirche ihre eigenen Angelegenheiten mit, indem sie wohl erkennt, daß sie unter der Mitwirkung des heiligen Geistes durch das Gebot der Fürsten zusammengehalten und gekräftigt wird.
Als wir daher nach eurer Hoheit Befehl wegen der Angelegenheiten des Klosters der Radegunde heiligen Andenkens in der Stadt Poitiers zusammentraten, um über die Streitigkeiten zwischen der Äbtissin dieses Klosters und den Nonnen, welche sich unbedachtsam von der Herde getrennt hatten, zu erkennen, nachdem wir sie selbst vernommen hätten, luden wir die Parteien vor und befragten Chrodechilde und Basina, weshalb sie so unbesonnen und gegen ihre Regel die Pforten des Klosters erbrochen und sich entfernt hätten, wodurch die Einheit des Klosters gelöst und eine Spaltung erfolgt sei. Sie antworteten hierauf und gaben an, sie hätten sich dort dem Hunger, der Blöße, ja selbst Mißhandlungen, die sie erlitten, nicht ferner aussetzen wollen. Auch fügten sie hinzu, es hätten verschiedene Männer ungebührlicherweise in ihrem Badehause gebadet, die Äbtissin selbst habe dem Brettspiel gehuldigt,1 weltliche Personen hätten mit ihr geschmaust, ja es sei sogar eine Verlobung in dem Kloster gefeiert worden. Ferner habe sie sich auch unterstanden ihrer Nichte von einer schwerseidenen Altardecke Kleider machen zu lassen, die goldenen Blättchen, welche am Saume der Decke gewesen seien, abzuschneiden und abscheulicherweise ein Halsgehänge für ihre Nichte daraus zu machen ; auch habe sie dieser Nichte aus Prunksucht eine mit Gold verzierte Kopfbinde anfertigen lassen, und habe im Kloster Bartschurfeste gefeiert2
Als wir darauf die Äbtissin befragten, was sie hierauf zu S. 124 antworten habe, sagte sie: „Wenn sie sich über Hunger beklagen, so haben sie im Verhältnis zu dem, was die Teuerung in dieser Zeit möglich machte, in Wahrheit niemals nennenswerten Mangel gehabt". In betreff der Kleidung sagte sie aus, daß, wenn man die Schreine der Klägerinnen untersuchte, man finden würde, daß sie mehr hätten, als nötig sei. In bezug ferner auf das, was ihr wegen des Badehauses vorgeworfen war, gab sie an, dies sei während der großen Fasten erbaut worden, und wegen des starken Kalkgeruchs und damit das neue Gebäude den Nonnen, wenn sie badeten, nicht an der Gesundheit schade, habe die heilige Radegunde erlaubt, daß es den Dienern im Kloster zu allgemeiner Benutzung offen stände, bis sich der schädliche Geruch gänzlich verzogen habe. Deshalb hätte es den Dienern zum Gebrauch während der Fasten und bis zu Pfingsten hin offen gestanden. Hierauf antwortete aber Chrodechilde: „Auch nachher haben sich noch die ganze Zeit viele dort gebadet". Die Äbtissin antwortete hierauf, sie mißbillige das, was sie angäben, wisse aber nicht, ob es geschehen sei; sie machte ihnen überdies Vorwürfe darüber, daß sie es, wenn sie es selbst gesehen, nicht sogleich der Äbtissin gemeldet hätten. In betreff des Brettspiels antwortete sie, wenn sie bei Lebzeiten der heiligen Radegunde gespielt habe, so treffe sie deshalb geringere Schuld, auch verböten weder die Regel noch die Kirchengesetze ausdrücklich das Spiel; wenn es aber die Bischöfe beföhlen, verspreche sie sich deshalb willig und reuig der Buße zu unterwerfen, die diese ihr auferlegen würden. Was die Schmausereien beträfe, sagte sie, so habe sie keine neue Sitte im Kloster eingeführt, sondern es so gehalten, wie es zu Zeiten der heiligen Radegunde üblich gewesen, sie habe christlich gesinnten, gläubigen Personen geweihtes Brot verabreicht3 daß sie selbst mit ihnen S. 125 jemals geschmaust habe, könne man ihr nicht Nachweisen. In bezug auf die angeführte Verlobung gab sie an, sie habe in Gegenwart des Bischofs, der Geistlichkeit und angesehener Leute den Mahlschatz für ihre Nichte, die eine Waise sei, empfangen; doch bitte sie deshalb, wenn dies ein Vergehen sei, öffentlich vor allen um Verzeihung, aber ein Gelage habe sie auch bei dieser Gelegenheit im Kloster nicht angestellt. In betreff dessen, was ihr wegen der Altardecke zur Last gelegt war, stellte sie eine Nonne von edler Geburt als Zeugin, daß diese ihr einen schwerseidenen Überhang4 den sie von ihren Eltern mitgebracht, zum Geschenk gegeben habe, davon habe sie ein Stück abgeschnitten, um es nach ihrem Belieben zu verwenden; von dem Überreste habe sie, soviel dazu erforderlich gewesen sei, eine stattliche Decke zum Schmuck des Altars angefertigt, von dem, was bei der Herstellung der Decke abgefallen, jedoch ihrer Nichte einen Purpurbesatz an das Kleid gemacht, sie habe es aber da wieder hergegeben, als es dem Kloster nützlich gewesen wäre. Dies bestätigte durchweg Didimia, welche den Überhang geschenkt hatte. Wegen der goldenen Blättchen und der mit Gold verzierten Stirnbinde rief sie den Macco, euren Diener5 der gegenwärtig war, als Zeugen auf, daß sie durch ihn von dem Bräutigam ihrer gedachten Nichte zwanzig Goldgulden empfangen habe, davon habe sie dies bestritten und von dem Vermögen des Klosters nichts dazu verwendet.
Chrodechilde und Basina wurden darauf befragt, ob sie vielleicht, was Gott verhüten möchte, der Äbtissin einen unzüchtigen Lebenswandel vorwerfen oder angeben könnten, daß sie eine Mordtat verübt oder Zauberei getrieben oder sonst ein mit schwerer Strafe belegtes Verbrechen begangen habe. Sie S. 126 antworteten, sie hätten weiter nichts anzuführen, als daß jene nach ihrer Meinung durch das, was sie schon vorgebracht hätten, gegen die Regel verstoßen habe. Zuletzt gaben sie noch an, daß mehrere Nonnen, die wir für unschuldige Mädchen hielten, schwanger seien. Doch sind ihre Sünden daran schuld und der Umstand, daß die Türen des Klosters erbrochen sind und die unglücklichen Frauen schon seit so vielen Monaten der Zucht der Äbtissin entbehren und tun, was sie wollen. Da wir nun alles vollständig untersucht hatten und kein Verbrechen gefunden werden konnte, das zur Absetzung der Äbtissin hingereicht hätte, ließen wir wegen der leichteren Sachen ihr eine väterliche Er-mahnung angedeihen und warnten sie, sie möchte sich in der Folge durchaus von jedem Borwurf freihalten.
Darauf untersuchten wir die Sache der Gegenpartei, welche sich schwere Vergehen hatte zuschulden kommen lassen. Denn sie hatten auf die Weisung ihres Bischofs, das Kloster nicht zu verlassen, die er ihnen noch im Kloster erteilte, nicht geachtet, sondern vielmehr den Bischof mit Füßen getreten und ihn mit dem größten Schimpf bedeckt im Kloster zurückgelassen, dann die Türen und Schlösser erbrochen und ihm zu Hohn und Spott das Kloster verlassen, auch hatten sie andere in ihr Vergehen mit hineingezogen, überdies hatten sie dem Bischof Gundegisil und den Bischöfen seiner Kirchenprovinz, als sie auf königlichen Befehl nach Poitiers gekommen waren, um diese Sache zu untersuchen und sie zum Verhöre nach dem Kloster vorgeladen hatten, nicht Folge geleistet und, als jene sich nach der Kirche des heiligen Bekenners Hilarius, wo diese sich aufhielten, be-gaben und sie zurechtwiesen, wie es sich für sorgliche Hirten geziemet, einen Aufstand erregt, die Bischöfe und ihre Diener mit Knütteln geschlagen und in der Kirche das Blut von Diakonen vergossen6 Als danach auf den Befehl der S. 127 Herren Könige der ehrwürdige Priester Theuthar in dieser Sache zu ihnen gesandt7 und von ihm bestimmt worden war, Wann die Verhandlung stattfinden sollte, hatten sie diese Zeit nicht abgewartet, sondern man war mit der größten Gewalttätigkeit in das Kloster eingebrochen, hatte die Kufen auf dem Hofe in Brand gesteckt, die Türen mit Stangen und Äxten erbrochen, Feuer angelegt, im Klosterraume und sogar in den Betsälen selbst die Nonnen geschlagen und verwundet, das Kloster geplündert, der Äbtissin die Kleider abgerissen und ihr die Haare zerrauft, sie zum Gelächter schmählich mit Gewalt abgeführt und durch die Straßen geschleppt und in einen Kerker geworfen, wo sie, obschon nicht gebunden, doch auch nicht frei war8 Als dann der immerdar festliche Ostertag kam und der Bischof für die Gefangene ein Lösegeld bot, damit sie mindestens der Taufe beiwohnen könnte, hatte keine Bitte und kein Zureden dies von ihnen erlangen können, sondern Chrodechilde hatte geantwortet, sie hätten von dieser Sache nichts gewußt und sie nicht befohlen, ja sie behauptete sogar, sie habe es nur durch ihr Verbot dahingebracht, daß jene nicht von ihren Leuten ermordet worden sei. Woraus hervorgeht, daß man es im Sinne führte. Wie man auch daraus sehen kann, daß ihre Grausamkeit so weit ging, am Grabmale der heiligen Radegunde einen Diener ihres Klosters, der sich dorthin flüchtete, zu töten, daß sie, da die Greuel immer größer wurden, auf keine Weise durch ihre Verwendung ihnen steuerten, sondern selbst in das Kloster einzogen und es in Besitz nahmen9 und, als sie nach dem Befehl der Könige jene Aufrührer vor Gericht stellen sollten, sich weigerten und gegen das königliche Gebot vielmehr bewaffnete Leute um S. 128 sich behielten und sich mit Pfeilen und Lanzen ungebührlicherweise gegen den Grafen und die Bürgerschaft zur Wehr setzten. Hierauf begaben sie sich neuerdings zwar zum öffentlichen Verhör, aber sie nahmen heimlich aus dem Kloster mit sich zum Hohn und Schimpf für dasselbe und zu ihrer eigenen Beschwerung das heilige hochverehrte Kreuz, das sie aber nachher in der Hauptkirche10 herauszugeben genötigt wurden.
Da alle diese peinlichen Vergehen offen dalagen und die Beschuldigungen gegen sie nicht aufhörten, sondern noch immer neue auftauchten, sagten wir ihnen, sie sollten die Äbtissin um Verzeihung wegen ihrer Schuld bitten und was sie Böses getan, wieder gutmachen. Aber sie wollten dies nicht tun, sondern dachten nur um so mehr daran sie zu töten, wie sie auch öffentlich gestanden. Deshalb hielten wir es für das an gemessenste, nachdem wir die Kirchengesetze aufgeschlagen und befragt hatten, sie aus der Kirchengemeinschaft auszuschließen, bis sie geziemende Buße getan hätten, die Äbtissin dagegen wieder dauernd in ihre Stelle einzusetzen.
Was wir so nach eurem Befehl, soweit es die kirchliche Ordnung betraf, unter Beobachtung aller kirchlichen Vor schriften und ohne alles Ansehen der Person getan haben, teilen Wir euch hierdurch mit. Was aber die Sachen des Klosters und die Schenkungsurkunden unserer königlichen Herren, eurer Vorfahren, betrifft, die entwendet worden sind, so gestehen sie zu, dieselben zu besitzen, doch werden sie unsrem Gebot nicht Folge leisten und dieselben nicht freiwillig ausliefern. Es steht daher von eurer Frömmigkeit und Macht zu erwarten, daß ihr sie durch euer königliches Gebot zwingen werdet, jene Sachen herauszugeben, auf daß euer und eurer Vorfahren Verdienst in Ewigkeit erhalten bleibe und der Ort wieder in seinen Besitz S. 129 eingesetzt werde. Auch möget ihr ihnen selbst niemals erlauben, an jenen Ort zurückzukehren, den sie auf so ruchlose Weise zerstört und entweiht haben, und ihnen jede Hoffnung zur Rückkehr benehmen, denn es möchte sonst noch Schlimmeres sich ereignen. So möge, nachdem unter des Herrn Beistand alles in den alten Stand gebracht, Gott unter dem Schutz rechtgläubiger Könige alles erhalten, was ihm gebührt, und die Kirche nichts einbüßen; wie auch die Vorschriften der Väter und der Kirchengesetze in ihrer Reinheit erhalten, uns zu einem gottseligen Leben fördern und euch reichen Segen bringen mögen. Christus, der Herr, erhalte und lenke euch, gebe euch lange Herrschaft und schenke euch das ewige Leben!"
ES handelt sich um ein Würfelspiel. ↩
Barbaturias intus eo quod celebraverit. ES handelt sich um die römische Feier der vopositio lrurdus, der ersten Bartabnahme; vgl. I'kss. 1. I. 8. v. und Pauly-Wissowa III, 33. ↩
Vgl. Bd. I. S. 202. Anm. 2. ↩
Mavors genannt, ein Tuch, das von den Frauen über den Kops und die Schultern gezogen wurde. ↩
Graf von Poitiers. Kap. 15. ↩
B. IX. Kap. 41. ↩
B. IX. Kap. 43. ↩
Kap. 15. ↩
Intrantes monasterium coeperint, es ist aber möglich, daß vor coeperint ein Infinitiv ausgefallen und coeperint von coepisse abzuleiten ist. ↩
Bon den Bischöfen, die sich dort versammelt hatten. ↩
