10. Von dem Ende des Oberkämmerers Chundo
Im fünfzehntenJahre derRegierung Childeberts, das ist im neunundzwanzigsten Gunthramns, ereignete es sich, daß König Gunthramn, als er im Vogesenwalde dem Weidwerk oblag, die Spuren eines erlegten Büffels entdeckte. Und als er den Waldhüter strenge darüber zur Rede setzte und fragte, wer sich dessen in einem königlichen Forst unterstanden hätte, gab dieser den Oberkämmerer des Königs Chundo an. Auf diese S. 107 Aussage hin ließ der König Chundo ergreifen und geschlossen nach Chalon bringen. Und als sie beide vor dem Könige in Streit gerieten und Chundo behauptete, er habe sich niemals dessen unterstanden, was ihm vorgeworfen werde, beschloß der König, ein Zweikampf solle zwischen ihnen entscheiden. Da stellte der Kämmerer seinen Neffen für sich, daß er den Kampf bestehe, und beide Teile trafen auf dem Kampfplatz zusammen. Der Jüngling warf seinen Speer auf den Waldhüter und durchbohrte ihm den Fuß, so daß er rücklings zur Erde fiel. Darauf zog er das Schwert, das ihm am Wehrgehänge hing, um dem Gefallenen den Kopf abzuhauen, aber dieser stieß, obschon verwundet, ihm noch die Klinge durch den Leib. So sanken sie beide hin und gaben den Geist auf. Da Chundo dies sah, ergriff er die Flucht nach der Kirche des heiligen Marcellus(1) Der König aber rief, man solle ihn ergreifen, ehe er noch die heilige Schwelle erreiche. Er wurde angehalten, an einen Pfahl gebunden und gesteinigt. Der König bereute es aber in der Folge gar sehr, daß er sich vom Zorne so hatte Hinreißen lassen, daß er einen treuen und tüchtigen Diener wegen einer geringfügigen Schuld unbedacht hatte töten lassen.
