14.
Deine Zunge und Deine Ohren mußt Du vor Zügellosigkeit bewahren. Du selbst sollst andere nicht verleumden, aber auch der Verleumdung Dein Ohr nicht leihen. Es heißt in der Schrift: „In der Versammlung sprachst du gegen deinen Bruder, und dem Sohne deiner Mutter legtest du Fallstricke. Das hast du getan, und ich habe dazu geschwiegen. Mit Unrecht hast du angenommen, ich sei dir ähnlich. Ich werde dich beschuldigen und als Ankläger gegen dich auftreten“, 1 d.h. gegen Deine Worte und gegen alles, was Du Übles von anderen gesprochen hast. Nach Deinem Urteile sollst Du gerichtet werden, falls Du einmal Dich in einer Sache vergisst, welche Du an anderen getadelt hast. Es kann keine Entschuldigung sein, wenn einer sagt: „Wenn ich nur das weitergebe, was ich von anderen höre, dann kann ich kein Unrecht begehen.“ Niemand trägt gern einem unwilligen Hörer zu. Niemals bohrt sich der Pfeil in den Stein hinein. Zuweilen schnellt er zurück und durchbohrt den Schützen. Der Ehrabschneider mag lernen, daß es nicht leicht ist, jemandes Ehre anzutasten, wenn er bemerkt, wie widerwillig Du zuhörst. Salomon warnt: „Geselle dich nicht zu Verleumdern; denn plötzlich bricht das Verderben über sie herein, und wer weiß, welches das Los des einen und des anderen sein wird“, 2 d.h. desjenigen, der verleumdet, und desjenigen, der dem Verleumder sein Ohr leiht.
