27. Gedankengang des siebenten Buches.
Für niemanden aber besteht ein Zweifel, mit rechtgläubiger Lehre stimme am meisten diese Lehre überein, die auf Grund der Schrift und der Propheten zuerst vom Sohne Gottes, danach auch vom wahren Gott, unter Wahrung des Geheimnisses der Einheit (Gottes), spricht; wiederum auch unsere Lehre, bei der wir das Gesetz und die Propheten durch die Evangelien bekräftigen, daß es (nämlich) auf Grund dieser Glaubensquellen zuerst einen (ewigen) Sohn Gottes und S. 90 nachher auch wahren Gott gebe. Es war also ganz angemessen, zuerst die Berechtigung des Namens „Sohn” und danach die Tatsächlichkeit (seiner Gottheit) zu zeigen, obwohl doch nach allgemein(katholisch)er Auffassung die Bezeichnung „Sohn” die endgültige Darlegung des wahren Sachverhaltes festlegt.
Doch damit nicht den Gegnern der wirklichen Sohnschaft des eingeborenen Gottes irgendeine Gelegenheit zu Trug und Spott bleibe, haben wir eben diese Glaubenslehre von der (im Vollsinn ihm zukommenden) Eigentümlichkeit (der Sohnschaft) durch die Tatsächlichkeit seiner Gottheit gestützt: daß er, der als Sohn Gottes nicht geleugnet wird, wirklicher Gott ist, haben wir nach diesen Gesichtspunkten gelehrt: dem Namen, der Geburt, dem Wesen, der Macht, dem Bekenntnis nach; daß er somit als nichts anderes bezeichnet werde, als was er sei, noch auch die Bezeichnung sich nicht auf seine Geburt beziehe, noch auch die Geburt sein Wesen habe verloren gehen lassen, noch auch sein Wesen (als Sohn) nicht die (volle) Gewalt (als Gott) behalten habe, noch auch die Vollgewalt nicht deutlich werde, auch dann, wenn man über das Bekenntnis der Wahrheit sich klar geworden sei.
So also haben wir alle beweiskräftigen Belege je nach ihrer einzelnen Verwendbarkeit aus den Evangelien zugrunde gelegt, daß weder das Bekenntnis die Macht verschweige, noch auch die Macht nicht sein Wesen offenbar mache, noch auch das Wesen nicht seiner Geburt entspringe, noch auch die Geburt nicht im Vollsinn des Wortes zu verstehen sei. Dadurch sollte (erreicht werden, daß) kein Anlaß zu gottloser Verleumdung zurückbliebe; denn auch der Herr Jesus Christus hatte durch die feierliche Bezeugung seiner ihm wesensmäßig eigenen Wahrheit die Göttlichkeit des wahren Gottes aus dem wahren Gott gelehrt, nach Namen, nach Geburt, nach Wesen und nach Macht.
