7. Den Novizen wird nicht sofort der Verkehr mit den Brüdern gestattet, sondern sie nehmen zuvor ihren Aufenthalt in der Herberge.
Ist nun Einer aufgenommen und in der mehrfach erwähnten Beharrlichkeit erprobt, hat er seine weltlichen Kleider abgelegt und das Ordenskleid empfangen, so darf er nicht sofort sich den Brüdern beigesellen, sondern wird unter die Aufsicht eines älteren Bruders gestellt. Dieser hat, getrennt von den Uebrigen, in der Nähe des Klostervorhofes seine Wohnung; ihm ist die Sorge für die Fremden und Reisenden übertragen, denen er mit aller Sorgfalt eine freundliche Aufnahme und liebevolle Pflege angedeihen läßt. Wenn hier der Novize ein ganzes Jahr ohne jegliche Klage dem Dienste der Fremden sich gewidmet und so die erste Schule der Demuth durchgemacht und durch diese lange Uebung S. 64 einen Vorgeschmack von dem Ordensleben erhalten hat, so darf er diesen Aufenthalt verlassen und in der Gesellschaft der Brüder leben. Nun wird er der Leitung eines anderen älteren Bruders unterstellt. Dieser ist über zehn Novizen gesetzt, die der Abt ihm anvertraut hat, und die er unterweist und leitet gemäß jener von Moses im Exodus1 getroffenen Anordnung.
Exodus (= II. Mos.) 18, 25 f. „Nachdem er (Moses) aus ganz Israel rechtliche Männer ausgewählt hatte, setzte er diese als Vorsteher des Volkes ein, über tausend, hundert, fünfzig und zehn. Diese sprachen Recht dem Volke jeder Zeit.“ ↩
