29.
[Forts. v. S. 137 ] Es gibt manches, das der Herr so ordnet, daß er „sich nicht unbezeugt läßt“1 hinsichtlich seiner göttlichen Gnade und Berufung2. Und es gibt manches, das er zuläßt und so einrichtet, daß der Mensch geprüft und geübt wird, daß die freie Selbstbestimmung des Menschen zur Geltung kommt. Denn die, welche in Trübsalen und Versuchungen leben und ausharren, gehen des Himmelreiches nicht verlustig. Darum sind die Christen in den Widerwärtigkeiten nicht traurig und betrübt. Werden sie in Armut oder Elend geprüft, so darf sie das nicht befremden. Nein, sie müssen sich vielmehr ihrer Armut freuen, [dieselbe] als Reichtum, das Fasten als Genuß, den Schimpf und die Schmach als Ehre betrachten. Verfallen sie aber auf Dinge, die diesem Leben herrlich [erscheinen], die sie jedoch zu fleischlicher Erquickung reizen, sei es Reichtum, Ehre oder Genuß, so dürfen sie sich daran nicht freuen, sondern müssen sie wie Feuer fliehen.
