19. Vom Ende des Abts Daulf
Dem Abt Dagulf wurden schon längst vielfache Verbrechen zur Last gelegt, denn er verübte nicht nur öfters Raub und Mordtaten, sondern ließ sich auch häufig Unsittlichkeit zu schulden kommen. Als er damals sein Auge auf das Weib eines Nachbarn warf, sich mit ihr fleischlich verging und vielfach nach einer Gelegenheit suchte, den Mann der Ehebrecherin, der auf einem Gute des Klosters wohnte, zu töten, schwur ihm dieser zuletzt zu, wenn er zu seiner Frau ginge, solle er es büßen. Da nun der Mann einst seine Wohnung verließ, begab sich nachts dieser Dagulf, von einem Geistlichen begleitet, in das Haus der Buhlerin. Sie zechten lange zusammen, bis sie trunken waren, und legten sich dann auf dasselbe Lager. Da sie aber schliefen, kehrte der Mann zurück, zündete einen S. 278 Strohwisch an(1) , nahm seine Axt und erschlug beide. Das möge allen Geistlichen zur Warnung gereichen, den Verkehr mit fremden Weibern zu meiden, da solchen Umgang sowohl das Kirchengesetz, wie alle heiligen Schriften verbieten, mit Ausnahme von solchen Frauen, um derentwillen sie kein Vorwurf treffen kann(2).
