43. Wie Nicetius zum Statthalter ernannt wurde
Im zwölften Jahre König Childeberts wurde Nicetius von Arvern zum Statthalter der Provence von Marseille1 und der anderen Städte ernannt, welche in jener Gegend zum Reiche dieses Königs gehörten.
Nach Angers wurde von König Gunthramn Antestius2 gesandt, der dort alle diejenigen schwer heimsuchte, die sich an der Tötung der Domnola3, der Ehefrau des Nectarius, beteiligt hatten; auch wurden die Güter des Bobolen, weil er der Anstifter dieses Verbrechens gewesen war, für den Staatsschatz eingezogen. Darauf begab sich Antestius nach Nantes und beunruhigte dort den Bischof Nonnichius4 „Dein Sohn", sagte er, „hat sich an diesem Verbrechen beteiligt, die Gerechtigkeit verlangt daher, daß er die gebührende Strafe für sein Vergehen erleide." Der Sohn flüchtete sich aber voll Furcht, denn sein Gewissen klagte ihn an, zu Chlothar, Chilperichs Sohn, und Antestius begab sich, als ihm der Bischof Bürgen gegeben hatte, daß er sich vor dem König stellen würde, nach Samtes.
Es hatte sich aber in diesen Tagen das Gerücht verbreitet, Fredegunde habe im geheimen Boten nach Spanien gesandt, und diese seien vom Bischof Palladius von Samtes heimlich ausgenommen und weiter befördert worden. Es war aber gerade die Zeit der heiligen vierzigtägigen Fasten, und der Bischof hatte sich auf eine Insel im Meere begeben, um dort in der Stille dem Gebete zu obliegen. Als er nun der Sitte gemäß zum grünen Donnerstage nach seiner Kirche zurückkehrte, wo das Volk seiner harrte, wurde er auf dem Wege von Antestius aufgehalten, und ohne die Wahrheit der Be- S. 309 schuldigung erst zu ermitteln, rief dieser ihm zu: „Du wirst nicht die Stadt betreten, sondern in die Verbannung gehen, denn du hast die Boten der Feindin unsres Herrn und Königs bei dir ausgenommen." Jener antwortete: „Ich verstehe nicht, was du da sprichst. Doch weil die Tage des Festes bevorstehen, laß uns zur Stadt gehen, und wenn die heiligen Feiertage vorüber sind, dann stelle mich zur Rede, wie du willst, und du wirst von mir Rechenschaft empfangen. Denn deine Anklagen sind ohne Halt." Antestius aber sprach: „Mitnichten, sondern du sollst die Schwelle deiner Kirche nicht erreichen, weil du dich treulos gegen unfern Herrn König gezeigt hast." Um mich kurz zu fassen, der Bischof wurde auf dem Wege festgenommen, alles im Kirchenhaus verzeichnet und Hab und Gut ihm genommen5. Auch die Bürger konnten es bei diesem Manne nicht erwirken, daß der Bischof mindestens erst, nachdem das Fest gefeiert, zur Untersuchung gezogen würde. Sie legten Fürbitte ein, aber er schlug sie ab, bis er endlich er-öffnet^ was ihm im Herzen brannte6. „Wenn er", sagte er, „mir das Haus, das er in dem Gebiet von Bourges besitzt, verkauft und in mein Eigentum übergehen läßt, will ich eure Bitten erfüllen; sonst soll er meinen Händen nicht eher entrinnen, bis er in die Verbannung gestoßen ist." Der Bischof hatte nicht den Mut, es ihm abzuschlagen, schrieb den Kaufbrief, unterschrieb ihn und lieferte das Grundstück aus. So wurde ihm erlaubt, in die Stadt einzuziehen, nachdem er noch Bürgen gegeben hatte, daß er sich vor dem König stellen würde. Als die Festtage vorüber waren, begab er sich zum S. 310 König; hier fand sich auch Antestius ein, doch konnte er nichts von dem beweisen, was er dem Bischof schuld gab. Dem Bischöfe wurde geboten, nach seiner Stadt zurückzukehren, und die Sache bis auf die nächste Synode verschoben, da sich dann vielleicht manches von dem, was ihm vorgeworfen wurde, klarer Herausstellen würde. Auch Bischof Nonnichius war zugegen, der viele Geschenke gab und dann entlassen wurde.
Bgl. Bd. I. S. 183. Anm. 1 und oben S. 123. Anm. 3. ↩
Kap. 27 31. ↩
Bgl. Kap. 32. ↩
B. VI. Kap. 15. ↩
Es handelt sich um den Übergriff eines untergeordneten Organs, nicht um em vom König angeordnetes Vorgehen. Beispiele der Rücksicht, welche die merovlngischen Könige beim Einschreiten gegen Bischöfe deren Kirchen bewiesen, bei Roth, Benefizialwesen 319 ff. ↩
Patefacit vulnus qui latebat in pectore. Zugrunde liegt BergilS Aeneis I. 36 oder XI, 40. ↩
