24. Daß man um nichts Anderes bitten solle, als was in dieser Formel des Gebetes des Herrn enthalten sei.
Ihr seht also, welche Art und Form des Gebetes uns von dem Richter selbst, der angefleht werden soll, vorgelegt wurde, und daß darin keine Bitte um Reichthümer, kein Gedanke an Ehren stellen, kein Verlangen nach Macht und Kraft, keine Erwähnung von körperlicher Gesundheit oder zeitlichem Leben enthalten ist. Denn Der, welcher die Ewigkeiten gründet, will nicht, daß man Hinfälliges, Werthloses, Zeitliches von ihm erbitte. Es wird also Derjenige seiner Herrlichkeit und Freigebigkeit die größte Beleidigung zufügen, welcher mit Übergehung dieser ewigen Bitten lieber etwas Vergängliches und Hinfälliges von ihm verlangen will; und er wird durch die Werthlosigkeit seiner Bitte mehr eine Beleidigung als die Versöhnung seines Richters erzielen. 1
Es versteht sich, daß nicht alles Bitten um zeitliche Dinge verboten ist, aber wir müssen dieselben eben stets mit der gebührenden Rücksicht auf die ewigen Güter verlangen. ↩
