23. Wie der Überfluß der Zeugungssäfte im Zaume gehalten werden solle.
Was einmal durch den Überfluß der Speisen im Marke sich gebildet hat, das muß Drang haben und von dem Gesetze der Natur selbst fortgetrieben werden, da sie nicht duldet, daß Überfluß an irgend einem unnöthigen Saft, der ihr ja schädlich und entgegen ist, in ihr bleibe. Deßhalb müssen wir immer mit einer vernünftigen und gleichmäßigen Kargheit unsern Leib in Zucht halten, damit, wenn wir auch von dieser natürlichen Nothwendigkeit, solange wir im Fleische weilen, nicht ganz frei sein können, uns der ganze Jahreslauf doch seltener und nicht öfter als dreimal von diesem Ausflusse benetzt finde. Das soll aber ohne allen Reiz der ruhige Schlaf ausstoßen und nicht ein Trugbild als Zeichen heimlicher Lust hervorlocken. Deßhalb ist es diese besagte Mäßigung und Enthaltsamkeit, diese Beschaffenheit und Menge, wie sie auch durch das Urtheil der Väter gebilligt wird, — daß nemlich die tägliche Labung des Brodes auch der tägliche Hunger begleite, — sie ist es, welche in einem und demselben Zustande Leib und Seele bewahrt und den Geist weder durch die Erschöpfung des Fastens hinfällig noch durch Sättigung beschwert werden läßt. Denn man hört nach so einfachem Mahle auf, daß der Geist bisweilen nach der Abendzeit kaum merkt oder sich erinnert, daß er gegessen habe.
