Kapitel XIV. Eusebius, Bischof von Nikomedien, und Theognis, Bischof von Nicäa, die verbannt worden waren, weil sie mit Arius einer Meinung waren, haben ihren Widerruf veröffentlicht und dem Glaubensbekenntnis zugestimmt und sind wieder in ihre Ämter eingesetzt worden.
Nachdem Eusebius und Theognis ein Bußbekenntnis an die wichtigsten Bischöfe gesandt hatten, wurden sie durch ein kaiserliches Edikt aus der Verbannung zurückgerufen und in ihre eigenen Kirchen zurückgebracht, wobei sie diejenigen, die an ihrer Stelle geweiht worden waren, verdrängten: Eusebius [verdrängte ] Amphion und Theognis Chrestus. Dies ist eine Abschrift ihrer schriftlichen Rücknahme:
Da wir seit einiger Zeit von eurer Frömmigkeit ohne förmlichen Prozess verurteilt worden sind, sollten wir die Entscheidungen eures heiligen Urteils schweigend ertragen. Da es aber unvernünftig ist, dass wir durch Schweigen Verleumder gegen uns selbst dulden, erklären wir deshalb, dass wir mit Euch im Glauben völlig übereinstimmen; und auch, dass wir, nachdem wir die Bedeutung des Begriffs Konsubstantialität genau erwogen haben, ganz auf Frieden bedacht waren und der Häresie nie gefolgt sind. Nachdem wir alles vorgebracht hatten, was uns zur Sicherheit der Kirchen einfiel, und denjenigen, die unter unserem Einfluss standen, volle Gewissheit gegeben hatten, unterzeichneten wir das Glaubensbekenntnis; die Anathematisierung unterzeichneten wir nicht, nicht weil wir das Glaubensbekenntnis ablehnten, sondern weil wir nicht glaubten, dass der Angeklagte so war, wie er dargestellt wurde, da wir uns in diesem Punkt sowohl aus seinen eigenen Briefen an uns als auch aus persönlichen Gesprächen überzeugt hatten. Wenn aber euer heiliger Rat überzeugt war, so geben wir, die wir uns euren Beschlüssen nicht widersetzen, sondern ihnen zustimmen, durch diese Erklärung unsere volle Zustimmung und Bestätigung; und das tun wir nicht, weil wir unserer Verbannung überdrüssig sind, sondern um den Verdacht der Häresie abzuschütteln. Wenn ihr also nun meint, uns wieder in eure Gegenwart aufnehmen zu können, so wollt ihr, dass wir uns in allen Punkten euren Beschlüssen fügen und ihnen zustimmen, zumal es eurer Frömmigkeit gut erschien, auch den Hauptangeklagten sanft zu behandeln und zurückzurufen. Es wäre absurd für uns, zu schweigen und damit mutmaßliche Beweise gegen uns selbst zu liefern, während derjenige, der verantwortlich zu sein schien, die Erlaubnis erhalten hat, sich von den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zu befreien. Erlaubt also, wie es Eurer christusliebenden Frömmigkeit entspricht, unseren frommen Kaiser daran zu erinnern, unsere Bitten vorzutragen und schnell über uns in einer Euch genehmen Weise zu entscheiden.
So lautete der Widerruf von Eusebius und Theognis, woraus ich schließe, dass sie die dargelegten Glaubensartikel unterschrieben hatten, sich aber der Verurteilung des Arius nicht anschließen wollten. Es scheint auch, dass Arius vor ihnen abberufen wurde; aber obwohl dies wahr sein mag, war es ihm doch verboten worden, Alexandria zu betreten. Dies geht aus der Tatsache hervor, dass er später einen Weg fand, sowohl in die Kirche als auch nach Alexandria zurückzukehren, indem er eine fiktive Reue zeigte, wie wir an der richtigen Stelle zeigen werden.
