20. Von wem her der Heilige Geist sein Dasein habe, ist nicht ungewiß. Was er vom Sohn empfängt, empfängt er auch vom Vater. Deswegen sind Vater und Sohn wesenseins.
Auch in der Frage will ich nicht an der Freiheit der Erkenntnis mäkeln, ob nach ihrem Glauben der Tröster-Geist vom Vater oder vom Sohn her sein Dasein habe.1 S. 27 Der Herr hat es nämlich nicht im Ungewissen gelassen. Denn im Zusammenhang mit denselben Worten hat er so gesprochen: „Noch vieles habe ich euch zu sagen, aber ihr könnt es jetzt noch nicht tragen. Wenn jener Geist der Wahrheit gekommen ist, wird er euch in alle Wahrheit einführen. Denn er wird nicht von sich aus sprechen, sondern was er gehört hat, wird er sprechen, und die Zukunft wird er euch verkünden; er wird mich ehren; denn von mir wird er empfangen und es euch verkünden. Alles, was der Vater besitzt, ist mein; deswegen habe ich gesagt, daß er von dem Meinigen empfangen und es euch verkünden wird.”2
Vom Sohn also empfängt, wer einerseits von ihm gesandt wird, anderseits vom Vater ausgeht. Ich frage, ob es dasselbe sei: vom Sohn empfangen, und: vom Vater ausgehen. Wenn man es für unterschieden halten sollte, das Empfangen vom Sohn und das Ausgehen vom Vater, so wird man doch sicherlich das Empfangen von dem Sohn für eines und dasselbe halten wie den Empfang vom Vater. Denn der Herr selbst sagt: „Denn von dem Meinigen wird er nehmen und es euch verkünden. Alles, was der Vater hat, ist mein; deswegen habe ich gesagt: Von dem Meinigen wird er empfangen und es euch verkünden.”3 Was er empfängt ― ob es Macht ist oder Kraft oder Lehre ―, das muß er nach dem Worte des Sohnes von diesem empfangen; und von eben diesem sagt er ausdrücklich, daß es vom Vater empfangen werden müsse. Wenn er nämlich sagt, aller Besitz des Vaters sei sein Eigentum, und daß deswegen seine Behauptung gelte, daß er (der Geist) von ihm (dem Sohn) empfangen müsse, so lehrt er, daß es auch vom Vater empfangen werden müsse und von ihm (dem Sohn) empfangen werde; denn aller Besitz des Vaters sei sein Eigentum.
Diese Einheit hat keine Verschiedenheit; und was vom S. 28 Vater gegeben wurde, daß dies als auch vom Sohn gegeben dargestellt wird, darin liegt kein Unterschied, von wem her es genommen wurde. Will man auch hier etwa die Einheit des Wollens vorbringen? Aller Besitz des Vaters eignet dem Sohn, und aller Besitz des Sohnes eignet dem Vater. Selbst sagt er nämlich: „Und das Meinige ist dein, und das Deinige ist mein.”4 Noch ist hier nicht der Ort, um die Begründung für sein Wort zu zeigen: „Denn er wird von dem Meinigen empfangen.” Denn es bedeutet eine zukünftige Zeit, wenn er als einer bezeichnet wird, der empfangen wird. Jetzt sagt er sicherlich deswegen, daß er von ihm empfangen werde, weil aller Besitz des Vaters sein eigen sei. Schneide die Einheit dieses Wesens auseinander, wenn du es kannst, und bringe einen zwingenden Grund für eine Unterschiedenheit bei, um derentwillen der Sohn nicht in der Einheit des Wesens (mit dem Vater) sei! Denn vom Vater hat der Geist der Wahrheit den Ausgang; doch wird er durch den Sohn vom Vater her gesandt. Aller Besitz des Vaters eignet dem Sohn. Deswegen wird jener, der gesandt werden soll, alles vom Sohn empfangen, was er empfangen wird, weil alles Eigentum des Vaters auch das des Sohnes ist.
Das Wesen wahrt also in allem seine Gesetzlichkeit; und daß beide eines sind, das bezeichnet die gleiche Göttlichkeit, die vermöge der Zeugung und Geburt in beiden ist. Denn was der Geist der Wahrheit vom Vater empfangen wird, von dem lehrt der Sohn ausdrücklich, daß es von ihm (dem Sohn) gegeben werden müsse. Man darf also der irrlehrerischen Verkehrtheit nicht die Freiheit falschgläubiger Erkenntnis zugestehen, so daß man (irrig) lehre, dieses Wort des Herrn dürfe nicht auf die Einheit des Wesens bezogen werden, (dieses Wort,) daß der Geist der Wahrheit deswegen von ihm (dem Sohn) empfangen werde, weil aller Besitz des Vaters ihm eignet.
