44. In welchem Sinn der Sohn vom Vater mit dem Siegel beglaubigt ist.
Nach diesem so vielfältigen und treffenden Nachweis, daß er das väterliche Wesen besitze, hat er also diesen Ausspruch getan: „Diesen hat nämlich Gott der Vater mit dem Siegel beglaubigt.”1
Das Wesen der Siegel ist dieses, die ganze Gestalt des aufgeprägten Bildes genau darzubieten, und daß sie nichts weniger von dem an sich tragen, von wem sie geprägt wurden, und indem sie das Aufgeprägte ganz in sich aufnehmen, das ganze Aufgeprägte auch wieder von sich aus darbieten.
Dieser Umstand aber reicht nicht als Beispiel für die S. 52 göttliche Geburt hin, da bei den Siegeln ein Prägestoff vorhanden ist und Verschiedenheit und Aufprägung, wodurch prägsameren Dingen die Bilder härterer Arten eingedrückt werden. Der eingeborene Gott, und wegen des Geheimnisses unseres Heiles zugleich auch Menschensohn, hat sich aber als von Gott mit dem Siegel beglaubigt genannt, weil er uns das väterliche Wesen als seinen ihm eigenen Besitz bezeichnen wollte, und das deswegen, weil der Menschensohn die Speise des ewigen Lebens gewähren wollte. Man sollte dadurch seine Vollmacht erkennen, diese Speise der Ewigkeit zu geben, weil er die ganze Fülle der väterlichen Gestalt, (nämlich) des ihn siegelnden Gottes, in sich umschloß, so daß also das von Gott Besiegelte nichts anderes aus sich hervorbrächte als die Gestalt des bezeichnenden Gottes.
Das also hat der Herr zu den Juden gesprochen; sie waren aber wegen ihres Unglaubens zur Erfassung dieses Wortes unfähig.
Joh. 6, 27. ↩
