20. Von den Bischöfen Salunius und Sagittarius
...
S. 50 worden, obwohl nur ungerechtfertigte Klagen gegen sie vorgebracht worden. Darauf richtete der Papst Briefe an den König, in denen er sie in ihre Stellen wieder einzusetzen befahl. Dies tat der König auch ohne Verzug, tadelte sie aber noch zuvor mit vielen Worten wegen ihrer Vergehen. Doch es erfolgte — was das schlimmste ist — durchaus keine Besserung. Ten Bischof Victor freilich baten sie um Frieden und lieferten ihm die Leute aus, welche sie zu dem Überfall befehligt hatten. Und der Vorschrift des Herrn gedenkend, man solle seinen Feinden nicht Böses mit Bösem vergelten1, tat er diesen kein Leid und ließ sie frei von dannen gehen. Deshalb wurde er in der Folge von der Kirchengemeinschaft aus-geschlossen, weil er öffentlich Klage erhoben, aber im stillen dann seinen Gegnern verziehen hatte, ohne die Brüder zu fragen, vor denen er geklagt hatte2. Durch die Gunst des Königs wurde er jedoch später wieder in die Gemeinschaft ausgenommen.
Jene aber verwickelten sich Tag für Tag in immer größere Verbrechen, und in den Schlachten, welche Mummolus den Langobarden lieferte, töteten sie, gleichwie Laien mit Waffen gerüstet, wie wir bereits erzählt haben3, viele mit eigenen S. 51 Händen. Gegen ihre Bürger aber wüteten sie so, daß sie im Zorn einige mit Knütteln bis auf das Blut schlugen. Daher drang das Klagegeschrei des Volkes wiederum bis zum König, und er ließ sie zu sich bescheiden. Und da sie kamen, wollte er nicht, daß sie vor sein Antlitz kämen; erst sollte nämlich eine Untersuchung angestellt werden, und nur, falls sie unschuldig befunden würden, ihnen die königliche Gegenwart gewährt werden. Sagittarius war aber hierüber erzürnt und nahm diese Maßregel übel auf, und leichtsinnig, un-, bedacht und mit unnützen Reden stets bei der Hand wie er war, fing er an viel gegen den König zu schwatzen und zu sagen, seine Söhne könnten nicht zur Herrschaft gelangen, weil ihre Mutter der Dienerschaft weiland Magnachars angehört habe, als sie in das königliche Bett ausgenommen wurde4. Er bedachte nicht, daß man jetzt, ohne auf das Geschlecht der Frauen zu achten, Königskinder alle die nennt, die von Königen gezeugt sind5. Als der König dies gehört hatte, wurde er sehr erzürnt, nahm ihnen ihre Pferde, Diener und was sie nur hatten, und befahl sie selbst in Klöster einzusperren, die weit voneinander entfernt waren, daß sie dort Buße täten; jedem erlaubte er nur einen Geistlichen bei sich zu haben. Den Richtern an jenen Orten6 befahl er auf das strengste, sie von Bewaffneten bewachen zu lassen und keinem den Zugang zu ihnen zu gestatten.
Es lebten aber zu der Zeit noch die Söhne des Königs, von denen fing damals der ältere an zu erkranken. Es traten daher Vertraute des Königs zu ihm und sprachen: „Wenn der König geneigt die Worte seiner Knechte vernehmen wollte, so S. 52 würden wir vor dir sprechen." Er sagte: „Sprechet, was euch beliebt." Da sagten sie: „Wenn nur nicht etwa unschuldig diese Bischöfe zur Verbannung verurteilt und die Sünden des Königs dadurch gemehrt sind, und deshalb ein Sohn unsres Herrn umkommt!" Er erwiderte: „Gehet so schnell als möglich, gebt sie frei und bittet sie, für unsre Kleinen zu beten." Jene gingen hin, und die Bischöfe wurden entlassen. Und als sie aus ihren Klöstern befreit waren, kamen sie wieder zusammen, küßten sich, weil sie sich so lange nicht gesehen hatten, und kehrten zu ihren Städten heim. — Sie hatten sich aber so gewandelt, daß es schien, als wollten sie niemals müde werden beim Psalmensingen und man sie immer fastend fand, Almosen spendend, bei Tage den Psalter Davids abbetend und die Nächte mit Hymnengesang und stiller Betrachtung der heiligen Texte durchwachend. Aber diese heilige Gesinnung blieb nicht lange so rein und lauter, und sie wandten sich wiederum zum Schlechten. Da brachten sie denn meist die Nächte schmausend und zechend zu, so daß sie noch sich einschenken ließen und Wein hinuntergossen, wenn die Geistlichen in der Kirche schon die Frühtnette lasen. Sie dachten nicht mehr an Gott und hielten die Ordnung der täglichen Gebete nicht mehr ein. Erst bei der Morgenröte standen sie vom Mahle auf, deckten sich mit weichen Gewänden zu, und vom Schlafe und Wein übernommen, schliefen sie bis zur dritten Stunde des Tages7 Auch fehlte es nicht an Weibern, mit denen sie Unzucht trieben. Und wenn sie sich erhoben S. 53 hatten, badeten sie(1) und setzten sich wiederum zu Tische, von dem sie erst am Abend aufstanden und dann sich wiederum zum Abendbrot setzten bis zu der Tageszeit, die wir oben angegeben haben. So trieben sie es Tag für Tag, bis der Zorn Gottes über sie kam(2), wie wir in der Folge erzählen werden(3).
Vgl. Röm. 12, 17. ↩
Mit dem Strafprozeß des römischen Rechtes hatte die Kirche auch den Begriff der lerLiveroatio, d. H. des Fallenlassens der Anklage übernommen. In diesem Falle erfolgt sie durch eine konkludente Handlung, indem Victor im geheimen sich mit seinen Gegnern wieder aussöhnt. Bgl. Mommsen, Römisches Straf» recht 4S8 ff. ↩
B. IV. Kap. 42. 44. ↩
Vgl. oben Kap. 17. ↩
Die Erbfolge im fränkischen Reiche nahm auf eheliche oder uneheliche Geburt der Königssühne keine Rüäsicht. ↩
Vgl. B. IV. Kap. 18. Bd. S. 203. I. Anm. 1. ↩
Die Römer wie das Mittelalter teilen den lichten Tag und die Nacht in je 12 Stunden, deren Länge nach der Jahreszeit lund der geographischen Lage des Ortes) ungleich war. Im Winter waren daher die Nachtstunden länger, im Sommer die Tagesstunden. „Bis zur dritten Stunde des Tages" bedeutet also nur „bis in den Morgen hinein". Bgl. Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit I, 183 ff., Ginzel, Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie H, 165 ff. ↩
