9. Maß der vorzunehmenden Abtödtungen und Mittel gegen schädliche Fasten.
[Forts. v. S. 103 ] Das, worauf es bei der Enthaltsamkeit hauptsächlich ankommt, ist nicht allein nach der Zeit noch einzig nach der Beschaffenheit der Speisen, sondern vor Allem nach dem Urtheile des Gewissens zu ermessen. Denn ein Jeder muß wenigstens soviel Genügsamkeit sich aneignen, als der Kampf bei der Auflehnung des Körpers gegen den Geist erfordert. Nützlich zwar und in jeder Beziehung zu beobachten ist die durch die Kanones festgestellte Fastenordnung; aber wenn auf dieses so geordnete Fasten nicht eine förderliche Erquickung mit Speisen folgt, dann vermag es seinen Zweck nicht vollkommen zu erreichen. Denn wenn auf langes Fasten vollständige Sättigung folgt, bewirkt dasselbe eher Mattigkeit des Leibes als unversehrte Keuschheit; hängt ja doch die geistige Gesundheit mit dem Fasten des Magens zusammen. Derjenige kann beständige, unversehrte Keuschheit nicht besitzen, der nicht fortwährende Gleichmäßigkeit in der Enthaltsamkeit einzuhalten bestrebt ist. Folgt auf noch so strenge Fasten eine übermäßige Nachgiebigkeit, so sind dieselben unnütz und verkehren sich sofort in das Laster der Völlerei; besser ist eine tägliche, mäßige und vernünftige Erquickung, als ein zeitweises strenges und lang anhaltendes Fasten. Denn ein übermäßiges Enthalten von Speisen kann nicht nur die geistige Standhaftigkeit zum Wanken bringen, sondern auch die Wirksamkeit des Gebetes in Folge der körperlichen Ermüdung lähmen.
