33.
Wenn ich geschrieben hatte, ich hatte kein gegen dich gerichtetes Buch nach Rom gesandt, so geschah dies deshalb, weil ich unter einem Buche nicht jenen Brief verstand und deshalb glaubte, du habest irgend etwas anderes gehört; auch hatte ich ja jenen Brief nicht nach Rom, sondern an dich gesandt. Ebenso konnte nicht wohl gegen dich gerichtet sein, was ich, wie ich mir bewußt war, nur aus aufrichtiger Freundschaft getan hatte, sei es, um dich zu ermahnen oder um dich zurechtzuweisen oder um von dir zurechtgewiesen zu werden. Außer deinen Freunden bitte ich aber auch dich durch die Gnade der Erlösung, doch nicht zu glauben, ich hätte in meinem Briefe deine Vorzüge, die dir durch Gottes Güte verliehen sind, nur aus hinterlistiger Schmeichelei erwähnt. Wenn ich aber irgendwie gegen dich gefehlt habe, so verzeih es mir! Auch was ich von der Tat eines Dichters da vielleicht mehr tändelnd als gelehrt erwähnt habe, solltest du nicht weiter auf dich beziehen, als ich es getan habe; ich habe ja sofort hinzugefügt, das sei nicht so gemeint, als ob du das geistige Auge erst bekommen müßtest, da du es ja nie verloren hattest, sondern ich habe sagen wollen, du mögest nicht vergessen, ein wie gesundes und wachsames Geistesauge du besitzest1. Allein wegen des Widerrufes, den wir nachahmen müssen, wenn wir etwas geschrieben haben, was durch eine nachfolgende Schrift auszutilgen ist, glaubte ich hierauf anspielen zu dürfen, nicht wegen der Blindheit des Stesichorus, die ich deinem Geiste weder beilegte noch für ihn fürchtete. Und auch ich bitte, daß du mich ohne Rücksicht zurechtweisest, wo du siehst, daß ich es brauche. Denn obwohl nach den jetzt in der Kirche üblichen Ehrenbezeichnungen ein Bischof höher ist als ein Priester, so ist doch in vielen Beziehungen Augustinus geringer als Hieronymus; trotzdem dürfte man eine Zurechtweisung auch von einem Geringeren nicht ablehnen oder abweisen.
Ezech. 9, 4—6. ↩
