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Dass schliesslich auch jenes Verbot, die Ehefrau zu entlassen (cf. Mt. 5,32), nicht im Widerspruch zu dem steht, was den Alten gesagt wurde (deut. 24,1/Mt. 5,31): Wer seine Frau aus der Ehe entlässt, muss ihr eine Scheidungsurkunde geben, auch das werden wir bei genauerem Hinsehen erkennen. Der Herr erklärte ja, was die Absicht des Gesetzes war, als es vom Ehemann verlangte, seiner Frau, die er formlos aus der Ehe entlassen wollte, eine Scheidungsurkunde auszustellen. Es sagte nämlich nicht: Wer will, kann seine Ehefrau entlassen – was tatsächlich im Widerspruch zum Scheidungsverbot Christi stände, sondern wollte vielmehr verhindern, dass die Ehefrau von ihrem Mann entlassen wird, der ja nun diese Bedenkphase einschieben musste, während der sein Herz, durch die Abfassung der Scheidungsurkunde in seinem unbändigen Drang zur Scheidung zurückgehalten, von diesem Plan Abstand nehmen und darüber nachdenken konnte, welch schlimme Sache es wäre, seine Ehefrau zu entlassen. Es kommt ja hinzu, dass bei den Hebräern, wie berichtet wird, einzig die Schriftgelehrten das Recht hatten, Texte in Hebräischer Sprache abzufassen, da diese aufgrund ihrer Fachkompetenz ein höheres Mass an Weisheit besassen, und diese nicht nur besassen, sondern auch nutzten, wenn sie zusätzlich über Gerechtigkeitssinn und Pflichtgefühl verfügten. Zu diesen Schriftgelehrten also, welchen es oblag, das Gesetz rechtskundig zu interpretieren und mit gerechtem Sinn von der Scheidung abzuraten, wollte das Gesetz den Ehemann schicken, und verlangte deshalb von ihm, bei der Entlassung seiner Ehefrau eine Scheidungsurkunde auszustellen (cf. Deut. 24,1). Denn die Urkunde konnte ihm einzig durch sie angefertigt werden, und er geriet bei dieser Gelegenheit zwangsläufig gleichsam in ihre Hände, sodass sie ihn mit gutem Rat leiten und mit ihrem friedensstiftenden Vorgehen neue Liebe und Eintracht zwischen ihm und seiner Ehefrau vermitteln konnten. War aber die Abneigung zwischen den beiden so gross geworden, dass sie nicht mehr zu beseitigen oder zu zügeln war, musste natürlich die Scheidungsurkunde ausgestellt werden, da ja anzunehmen war, dass der Ehemann seine Frau nicht grundlos entliess, wenn seine Abneigung so gross geworden war, dass kein Zureden der Fachleute in ihm jene Liebe wiedererwecken konnte, die für das Eheleben unabdingbar ist. Denn wenn eine Ehefrau nicht mehr geliebt wird, muss sie aus der Ehe entlassen werden. Da dies aber nicht wünschenswert ist, muss die Liebe zu ihr neu geweckt werden. Doch kann die Liebe einem Unwilligen nicht durch Zwang auferlegt, sondern einzig durch Mahnen und Überzeugen neu belebt werden. Dies nun war die Aufgabe des Schriftgelehrten als eines gerechten und weisen Mannes, wie er es aufgrund seines Berufes zu sein hatte. Damit aber der zerstrittene Ehemann den Weg zu ihm fand, wurde ihm die Abfassung der Scheidungsurkunde auferlegt. Diese aber durfte der ehrenwerte und gesetzeskundige Mann erst dann schreiben, wenn sein Rat zur Versöhnung im Herz des Ehemannes keinen Erfolg zeitigte, da es sich bereits zu weit entfremdet und verirrt hatte. Angesichts des gotteslästerlichen Lügengebäudes eurer Irrlehre möchte ich nun aber von euch wissen, warum ihr selber es ablehnt, die Ehefrau zu entlassen, da doch nach eurer Lehre die Ehe nicht dazu geschlossen wird, um den im Wort matrimonium enthaltenen Sinn zu erfüllen, sondern das Laster der Begierde auszuleben. Die lateinische Bezeichnung für die Ehe – matrimonium - drückt doch aus, dass der Sinn der Ehe für die Frau einzig darin besteht, Mutter zu werden; gerade an der Mutterschaft aber nehmt ihr Anstoss. Denn ihr glaubt, dass bei der Empfängnis jener Teil eures Gottes, der im Kampf gegen das Volk der Finsternis besiegt und unterworfen wurde, immer von neuem an die Fesseln des Fleisches gekettet wird.
