15. Von der babylonischen Gefangenschaft
Endlich aber sandte der Herr voll Zorn über sie Nabuchodonosor, der sie gefangen nach Babylon abführte mit allem Schmuck ihres Tempels. Jn diese Gefangenschaft zogen mit der große Prophet Daniel, der unter den hungrigen Löwen unversehrt blieb, und die Jünglinge, die der Tau benetzte inmitten der Flammen. Jn dieser Gefangenschaft weissagte Hesekiel und wurde Esra geboren.
Von David bis zur Zerstörung des Tempels und bis zur Abführung nach Babylonien sind. vierzehn Generationen: David, Salomo, Roboam, Abia, Assa, Josaphat, Joram, Osia, Jotham, Achas, Ezechia, Manasse, Amon, Josia, und diese vierzehn Generationen begreifen in fich 390 Jahre1
Aus dieser Gefangenschaft aber wurden die Jsraeliten befreit durch Zorobabel, der denn auch den Tempel und die Stadt wieder erbaute. Es ist jedoch diese Gefangenschaft, wie ich glaube, ein Vorbild der Gefangenschaft, in welche die sündige Seele geführt wird, die elend in der Fremde schmachtet, wenn sie nicht Zorobabel, das heißt Christus, frei macht. Denn der Herr sagt selbst im Evangelium: »So euch nun der Sohn frei macht, so seid ihr recht frei«2. Er selbst also gründe fich in uns einen Tempel, daß er darin wohnen wolle, in dem die Treue leuchte wie das Gold, und das Wort der Predigt strahle wie S. 22 das Silber, und aller Schmuck jenes sichtbaren Tempels erglänze in der Ehrbarkeit unserer Herzen. Und möge er dann auch selbst unserem Willen gedeihliches Vollbringen gewähren. Denn wo »er nicht selbst das Haus baut, so arbeiten umsonst, die daran bauen«3. Diese Gefangenschaft soll aber 70 Jahre gedauert haben.
Grsegordläßt hier die vier letzten Könige Joahas, Jojakim, Jojachin und Zidefia aus, m em·er fich nur an den Stammbaum Im ersten Kapitel des Evangelium Natthckl halt— Jkklg Ist ferner, daß die sämtlichen Regierungsjahre Davids und die hebe« erste« des« SCUVMV VVPPETT Ilezählt werden. Weiter unten (Buch1V. am EIN) Werden die 390 Jahre nur auf die Zeit vom Tempelbatt bis zur Babylonischen Geftlngenschaft bezogen. ↩
Ev.. Johann. 8, 36. ↩
Bf. 127, I. ↩
