33. Vom Ende Godegisis
Danach, als er wieder zu Kräften gekommen war, und er schon unterließ, König Chlodovech den versprochenen Schoß zu zahlen, führte er sein Heer gegen seinen Bruder Godegisih schloß ihn in Vienne ein und belagerte die Stadt. Da aber für das niedere Volk in der Stadt die Lebensmittel zu fehlen anfingen, sürchtete Godegisih die Hungersnot möchte zuletzt auch ihn selbst erreichen, und hieß das niedere Volk aus der Stadt treiben. Dies geschah und mit den anderen mußte auch der Meister die Stadt verlassen, welcher die Aufsicht über die Wassersi leitung hatte. Unwillig darüber, daß er aus der Stadt mit den anderen verjagt worden sei, ging er wutentflammt zu Gundvbad und verriet ihm, wie er in die Stadt kommen und sich an seinem Bruder rächen könne. Unter seiner eigenen Führung drangen Bewaffnete durch die Wasserleitung ein. Viele zogen mit Brecheisen voraus, denn der Ausgang war durch einen S. 113 großen Stein verschlossen, und nachdem dieser nach der Anleitung des Meisters ausgehoben war, kamen sie mitten in die Stadt1 Jene schossen noch von den Mauern, und diese waren ihnen schon im Rücken. Nachdem sie darauf von der Mitte der Stadt her ein Zeichen mit dem Horne gegeben, nahmen die Belagerer die Tore, öffneten sie und drangen alle zu Hauf ein. Als so das Volk in der Stadt in der Mitte der feindlichen Scharen von beiden Seiten niedergehauen wurde, floh Godegisil zu einer Kirche der Arianer und wurde hier zugleich mit dem arianischen Bischof erschlagen. Die Franken, die bei Godegisil waren, scharten sich darauf zusammen und zogen sich in einen Turm zurück. Gundobad aber befahl, es solle keinem von ihnen ein Leid geschehen, er ließ sie nur gefangen nehmen und schickte sie in die Verbannung zu König Alarich nach Toulouse Die vornehmen Burgunder dagegen, die es mit Godegisil gehalten hatten, wurden ermordet. Das ganze Land aber, das jetzt Burgund genannt wird, brachte Gundobad unter seine Gewalt und richtete unter den Burgundern mildere Gesetze auf, daß die Römer nicht von ihnen unterdrückt würden2.
Auf dieselbe Weise — Einschleichen durch die Wasserleitung — wird 536 Neapel von den Byzantinern genommen; vgl. Prokops Gothenkrieg I I, 11 ff. (p. 46 Bff.). ↩
Das noch erhaltene Recht der Burgunder, nach König Gundobad Lex Gundobad-z. genannt. Das Gesetzbuch war vornehmlich auch dazu bestimmt, die Vskhäkmiffe der Burgunder zu den Römern zu ordnen und zu regeln. Für Streitigkeiten, welche die Römer untereinander hatten, galten, wie in der Einleitung ausdrücklich hervorgehoben wird, nach wie vor die römischen Gesetze. Zur Kritik der Erzählung Gregors vom burgundischen Kriege vgl. Junghaiis 70 ff., Bindung, Das butguvdischckomanische Königreich 154 ff. ↩
