LVII. KAPITEL. Von den Handwerkern im Kloster.
S. 306Sind Brüder im Kloster, die ein Handwerk verstehen, so sollen sie es in aller Demut betreiben, falls es der Abt erlaubt. Sollte sich einer von ihnen wegen seiner Geschicklichkeit überheben, weil er glaubt, dem Kloster zu nützen1 , so nehme man ihn von dieser Beschäftigung weg, und er darf nicht wieder zu ihr zurückkehren, bevor er nicht demütig geworden ist und der Abt ihn etwa wieder damit beauftragt. Ist aber etwas von den Arbeiten der Handwerker zu verkaufen, dann sollen jene, die den Verkauf zu vermitteln haben, sich davor in acht nehmen, irgendeinen Betrug zu begehen. Sie sollen stets an Ananias und Saphira2 denken; sonst könnte, wie diese der leibliche Tod ereilte, sie und alle, die irgendeinen Betrug mit dem Klostergute treiben, der Tod an der Seele treffen. Bei der Festsetzung der Preise darf sich aber nicht schmutziger Geiz einschleichen, vielmehr soll man immer ein wenig wohlfeiler geben, als sonst Weltleute es tun können, „auf daß in allem Gott verherrlicht werde“3 .
-
Vgl. Aug. Ep. 211, 6. ↩
-
Apg. 5. ↩
-
1 Petr. 4, 11. Zur Zeit des heiligen Benedikt gab es noch keinen Unterschied zwischen Chormönchen und Laienbrüdern. Das Institut der Laienbrüder, die nicht am Chorgebet teilnehmen und die materiellen Arbeiten im Kloster verrichten, bildete sich zwischen dem 8. und 10. Jahrhundert aus und erreichte im 11. Jahrhundert, besonders in Hirsau seine volle Blüte, vgl. M. Chasles in Ecole des Chartes, Position des théses [Paris 1906] 48—9 und E. Hoffmann. Das Konverseninstitut des Cisterzienserordens in seinem Ursprung und seiner Organisation [Freiburg Schw. 1905]. ↩