8. Die wahre Zeugung des Sohnes.
Das ist des Vaters groß dastehendes Wort über ihn: „Aus dem Schoß habe ich dich vor dem Morgenstern gezeugt.”1 Wie wir schon oft gesagt haben, wird das nicht in voreingenommenem Sinn ― aus Schwachheit ― Gott zugeschrieben, so daß wegen seines Wortes von der Zeugung aus dem Schoß bei ihm äußere und innere Teile gliedweise zusammenkämen und er aus den Ursprüngen körperhafter Dinge her bestünde. Denn außerhalb der Seinsweise naturhaft-körperlicher Zwangsläufigkeit hat er dauerndes Dasein, frei und ledig, Herr der ganzen Natur, und er bezeichnet die Eigentümlichkeit der Geburt seines Eingeborenen aus der Kraft seines unveränderlichen Wesens. Denn bei seiner Geburt als Geist aus einem Geist wird er zwar aus der Eigentümlichkeit eines Geistes heraus geboren, wodurch er selbst auch Geist ist; es gibt aber dennoch für die Tatsache seiner Geburt keinen anderen Urgrund als den der vollkommenen und unveränderlichen Seinsweise. Und wenn er aus einem vollkommenen und unveränderlichen Urgrund geboren wird, dann muß er in derjenigen Seinsweise des S. 286 Urgrundes geboren werden, die diesem eigentümlich ist.
In der Tatsache des „Schoßes” liegt aber die Eigentümlichkeit menschlich-zwanghafter Gebundenheit eingeschlossen. Gott erhält aber nicht von Teilen her seine Vollendung, sondern ist unveränderlich vermöge des Geist-seins, weil Gott ein Geist ist;2 und darum gibt es keine naturhafte Zwangsläufigkeit inneren Geschehens. Weil er uns aber die Geburt des Geistes aus dem Geiste verkünden wollte, deswegen hat er unsere Denkweise mit Hilfe des Beispieles unserer Seinsweise belehrt, nicht als Beispiel für die (Art der) Geburt, sondern zur Deutlichmachung der (Tatsache der) Zeugung. Jenes Beispiel sollte nicht zur Zwangsläufigkeit ausschlagen, sondern der deutlichen Erfassung dienen.
Wenn also der eingeborene Gott ein Geschöpf ist, was will denn die verdeutlichende Bezeichnungsweise noch, die entsprechend der gewöhnlichen menschlichen Geburt die Erkenntnis (auch) der göttlichen Zeugung aufweist?
